Öffentliche Abgabenmahnung

02.06.2020

Die Gemeindekasse Münster macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2020 Zahlungen für

folgende Steuern fällig waren:

Grundsteuer B  (2. Quartal  2020 )

Gewerbesteuer (Vorauszahlung 2. Quartal 2020)

Die Abgabenpflichtigen, welche mit der Entrichtung der genannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens 12.06.2020 an die Gemeindekasse Münster zu entrichten.

Nach diesem Termin werden die säumigen Steuern im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: Gemeindekasse Münster, Tel. 3002-134 oder  3002-135.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster

als Vollstreckungsbehörde

-Gemeindekasse-