Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen (Altheim)

12.11.2019

Ortsgericht Münster II (Altheim)

Für den Ortsgerichtsbezirk Münster II (Altheim) ist das Amt einer Ortgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen neu zu besetzen.
Das Ortsgericht setzt sich aus einem/r Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen/innen zusammen.
Nachdem einer der amtierenden Ortsgerichtsschöffen verstorben ist, steht die Neubesetzung dieses Amtes an.
Interessierte Bürger/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Dieburg.
Ortsgerichtsschöffen/innen unterstützen den/die Ortsgerichtsvorsteher/in nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:

• Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
• Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
• Sicherung von Nachlässen
• Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
• Schätzungen.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.