Ortsgericht Münster II (Altheim)
Für den Ortsgerichtsbezirk Münster II (Altheim) ist das Amt einer Ortgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen neu zu besetzen.
Das Ortsgericht setzt sich aus einem/r Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen/innen zusammen.
Nachdem einer der amtierenden Ortsgerichtsschöffen verstorben ist, steht die Neubesetzung dieses Amtes an.
Interessierte Bürger/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Dieburg.
Ortsgerichtsschöffen/innen unterstützen den/die Ortsgerichtsvorsteher/in nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:
• Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
• Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
• Sicherung von Nachlässen
• Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
• Schätzungen.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.