Mitteilung der Friedhofsverwaltung – Wiesengräber ohne Schmuck

18.05.2020

- Kategorien: Friedhof,

Das Friedhofsamt weist darauf hin, dass das Ablegen von Blumen- und sonstigem Grabschmuck auf Wiesengräbern gemäß der Friedhofssatzung nicht gestattet ist.

Die Angehörigen werden gebeten, vorhandenen Blumen- und Grabschmuck ab sofort bis Herbst zu entfernen, um ein ungehindertes Mähen der Rasenflächen zu gewährleisten.

Grabschmuck, der bis zu diesem Termin nicht abgeräumt ist, wird vom Bauhof entfernt.

Es wird darum gebeten, während der Sommermonate keinen Grab- oder Blumenschmuck mehr abzulegen.