Maskenpflicht gilt auch auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten

03.12.2020

- Kategorien: Corona,
Mit diesem oder ähnlichen Schildern machen die Einkaufsmärkte auf die Maskenpflicht aufmerksam, die nun auch auf den Parkplätzen gilt. GM/Meike Mittmeyer-Riehl

Seit der Verlängerung und teilweisen Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. Dezember 2020 gilt auch an bestimmten Orten im Freien die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, und zwar insbesondere dort, wo Mindestabstände von 1,50 Metern nicht durchgängig sichergestellt werden können. Dazu zählen auch Parkplätze bzw. Außenbereiche von Einkaufsmärkten. In den vergangenen Tagen haben sich mehrere Bürger/innen an die Gemeinde Münster gewandt, da diese Regelung offenbar häufig nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt der Gemeinde Münster die Betreiber der Einkaufsmärkte in Münster gebeten, durch Hinweisschilder auf die Maskenpflicht auf Parkplätzen aufmerksam zu machen.

Insbesondere jetzt bei vorweihnachtlichen Besorgungen kann es auf den Parkflächen der Märkte voll werden und das Infektionsrisiko steigt. Die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt nach wie vor weit über der höchsten Warnstufe, umso wichtiger ist die Einhaltung der Hygienevorgaben. Die Gemeinde Münster appelliert daher dringend an alle Bürger/innen, sich an diese Regelung zu halten.

Gesichts- und Kinnvisiere in Hessen nicht zulässig

In diesem Zusammenhang wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass Gesichts- oder Kinnvisiere in Hessen NICHT mehr als wirksame Mund-Nasen-Bedeckung zulässig sind. Zudem wird darum gebeten, mit der Maske unbedingt Mund UND Nase zu bedecken. Weiterhin gilt darüber hinaus: Mindestens 1,50 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, gründlich Hände waschen, Nies- und Hustenetikette beachten sowie Kontakte reduzieren – zum Schutz aller. Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus im Landkreis gibt es auch täglich aktualisiert auf perspektive.ladadi.de.

Die wichtigsten Fragen rund um die Maskenpflicht beantwortet ein FAQ des Landes Hessen unter dem Link:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/maskenpflicht-faq

Bildunterschrift: Mit diesem oder ähnlichen Schildern machen die Einkaufsmärkte auf die Maskenpflicht aufmerksam, die nun auch auf den Parkplätzen gilt. GM/Meike Mittmeyer-Riehl