Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Münster appelliert an alle Besitzer eines Wiesengrabes, insbesondere in der Zeit zwischen April und Oktober auf jeglichen Grabschmuck zu verzichten – so steht es auch in der Friedhofsordnung. Grabschmuck ist bei Wiesengräbern grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Winter, wenn der Rasen nicht gemäht werden muss, wird der Grabschmuck aber toleriert. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Betroffenen, dafür zu sorgen, dass sämtlicher Grabschmuck auf den Einzelgräbern, aber auch der auf den Grabplatten selbst, schnellstmöglich entfernt wird. Danke für Ihr Verständnis!