In der Altheimer Straße in Münster (innerorts zwischen den Kreuzungen mit Goethestraße/Werlacher Weg und Frankfurter Straße) gilt nun eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Die Schilder hat Hessen Mobil vor Kurzem aufgestellt, die Regelung gilt ab sofort.
Hintergrund für die neue Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein besserer Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Im Rahmen des Lärmaktionsplans Hessen hat das Regierungspräsidium Darmstadt alle Kommunen dazu angehalten, Lärmberechnungen für bestimmte Straßen zu erstellen. Mit dem Ergebnis: Entlang der Altheimer Straße stehen viele Häuser dicht am Straßenrand und die Bebauung ist verhältnismäßig hoch.
Das bedeutet, dass der Schall des Verkehrslärms sich leichter „verfängt“ und an den Wänden zurückgeworfen wird, die Belastung für die Anlieger ist groß. Für die Gemeinde Münster bestand also Handlungsbedarf. Durch die nun geringere Höchstgeschwindigkeit reduziert sich auch der Lärm spürbar.
Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl