Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden? Das Grundsteuergesetz sieht verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen die Grundsteuer fällig wird (§ 28 GrStG).
Der Grundfall
Die Grundsteuer wird normalerweise in vierteljährlichen Raten gezahlt (§ 28 Abs. 1 GrStG), Fälligkeitszeitpunkte sind der
• 15. Februar
• 15. Mai
• 15. August
• 15. November
Bis zu diesen Daten muss der Steuerpflichtige jeweils ein Viertel des Jahresbetrags der Grundsteuer bezahlen.
Gut zu wissen:
Ausnahme
Der Steuerschuldner darf die Grundsteuer in einem Jahresbetrag bezahlen, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt (§ 28 Abs. 3 GrStG). Die Höhe der Grundsteuer spielt hier keine Rolle. Fälligkeitszeitpunkt ist in diesem Fall der 1. Juli.
Falls Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen und Fragen hierzu haben, rufen Sie uns bitte unter der 06071 3002 133 an. Wir beraten Sie gerne und lassen Ihnen den entsprechenden Antrag zukommen.
Wichtig:
Der Antrag muss unbedingt im Vorjahr gestellt werden. Eine Umstellung im laufenden Jahr ist nicht möglich.