Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Münster (Hessen); hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung
10.06.2024
Der Gemeindevertreter Christian Steinmetz vom Wahlvorschlag der SPD ist durch Verzicht mit Wirkung zum 14.05.2024 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) ausgeschieden.
Die Nachrücker Jürgen Kreher, wohnhaft Walterstraße 32, 64839 Münster (Hessen) und Angelika Dahms, wohnhaft Meisenweg 26, 64839 Münster (Hessen) haben auf die Annahme des Mandats verzichtet. Der Nachrücker Daniel Laukhardt, ehemals wohnhaft Forstmühlstraße 4, 64839 Münster (Hessen) hat durch Wegzug seine Wählbarkeit verloren.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich am 29.05.2024 als Nachrücker vom Wahlvorschlag der SPD, Dierk Kallendorf, Feldstraße 21B, 64839 Münster (Hessen), festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Münster (Hessen) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
64839 Münster (Hessen), 11.06.2024
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter