Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Münster (Hessen); hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung
20.05.2025
Die Gemeindevertreterin Katharina Thomas vom Wahlvorschlag der CDU ist durch Verzicht mit Wirkung zum 01.05.2025 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) ausgeschieden.
Die Nachrücker Marc Grießmann, wohnhaft Wilhelm-Lehr-Str. 20, 64839 Münster (Hessen) und Lara Kreher, wohnhaft Goethestraße 34, 64839 Münster (Hessen) vom Wahlvorschlag der CDU haben auf die Annahme des Mandats verzichtet.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich am 12.05.2025 als Nachrückerin vom Wahlvorschlag der CDU, Ines Ritter, Schießgartenstraße 16, 64839 Münster (Hessen), festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Münster (Hessen) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
64839 Münster (Hessen), 15.05.2025
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter