Kommunalwahl am 14. März: Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen als „Reserve“ gesucht!

22.02.2021

- Kategorien: Corona, Wahlen,
Für die Kommunalwahl am 14. März werden noch Ersatz-Wahlhelfer*innen gesucht. Foto: GM/Mittmeyer-Riehl

Am Sonntag, 14. März 2021 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Es kann sowohl persönlich vor Ort im Wahllokal als auch per Brief abgestimmt werden. Dankenswerter Weise haben sich trotz Corona-Pandemie etliche Bürger*innen als ehrenamtliche Wahlhelfer*innen bei der Gemeinde Münster gemeldet und die Wahlvorstände konnten vollständig besetzt werden. Allerdings fehlt es derzeit noch an einer „Reserve“: Also Personen, die einspringen könnten, falls am Wahltag doch noch jemand ausfallen sollte.

Keine Garantie für einen Einsatz

Die Gemeinde Münster ist daher weiterhin auf der Suche nach Menschen, die am 14. März Zeit und Lust haben, als „Ersatz-Wahlhelfer*in“ zur Verfügung zu stehen. Die Garantie für einen Einsatz gibt es zwar nicht, allerdings ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass jemand ausfallen könnte. Wer sich auf die Reserveliste setzen lassen möchte, sollte sich den Tag also auf jeden Fall freihalten, inklusive Zeit für die Auszählung nach 18 Uhr. Voraussetzung dafür ist lediglich, bei der Kommunalwahl wahlberechtigt zu sein, das bedeutet:

  • Deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter 18 Jahre (also am oder vor dem 14. März 2003 geboren)
  • Seit spätestens 31. Januar 2021 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Münster gemeldet
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

Für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und den gesundheitlichen Schutz aller Wahlhelfer*innen trifft die Gemeinde Münster aufwendige Vorkehrungen: So werden allen Mitgliedern der Wahlvorstände FFP2- sowie OP-Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Für ausreichend Abstände sowie Trennvorrichtungen („Spuckschutz“) wird ebenfalls gesorgt.

Bei der Tätigkeit in einem Wahllokal oder im Briefwahlbezirk handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Freiwilligen erhalten in den Wahlbezirken ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro, die Mitglieder im Briefwahlbezirk 30 Euro. Achtung: Das Erfrischungsgeld wird nur an diejenigen ausgezahlt, die am Wahlsonntag zum Einsatz kommen. Für die „Reserve“ allein kann leider keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Freiwillige auch für die übrigen Wahlen dieses Jahr gesucht

In diesem Jahr finden noch weitere Wahlen statt: Am 30. Mai die Landratswahl im Landkreis Darmstadt-Dieburg (mit evtl. Stichwahl am 13. Juni) und am 26. September die Bundestagswahl. Auch für diese Wahlen werden bereits jetzt ehrenamtliche Wahlhelfer*innen gesucht. „In einem Wahlvorstand im Einsatz zu sein, ist gelebte Demokratie pur“, sagt Bürgermeister Joachim Schledt, „jedem, der schon immer mal Einblicke in das Herz unserer Demokratie erhalten wollte, kann ich dieses Ehrenamt nur wärmstens empfehlen. Zu scheuen braucht sich niemand, da sich die Wahlvorstände immer aus einer guten Mischung erfahrener ‚alter Hasen‘ und Neuen zusammensetzen. Gerade auch für jüngere Leute bietet diese Tätigkeit politische Bildung hautnah mit vielen spannenden Einblicken.“

Kontakt

Interessierte wenden sich an: Wahlamt der Gemeinde Münster (Hessen), Herrn Jens Pfeiffer, E-Mail wahlen@muenster-hessen.de oder Telefon 06071/3002-612.