Kinderreisepass wird abgeschafft: Ausstellung/Verlängerung nur noch bis 31.12.2023 möglich!
13.11.2023
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Münster macht darauf aufmerksam, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird ((vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens – hier der Link zum Bundesgesetzblatt). Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu
gewährleisten.
Fragen und Antworten
Weitere Hintergründe zu diesem Thema können auch hier nachgelesen werden: Bundestag schafft Kinderreisepass ab
Fragen und Antworten rund um das Thema Passangelegenheiten bietet auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat: FAQ Reisepass
Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an das Einwohnermeldeamt wenden: passamt@muenster-hessen.de