Keine Zweiteilung Radweg/Fußweg: Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Goethestraße
14.01.2020
Bei der Neugestaltung der Goethestraße vor Jahrzehnten wurde der Gehweg zweigeteilt, um Radfahrern zu ermöglichen, den rot gepflasterten Streifen zu nutzen. Ein offizieller Radweg war dies jedoch nie. Die beiden Streifen sind schon von Haus aus sehr eng, was immer wieder zu Problemen führt, und parkende Autos, die weit auf den Weg ragen, verschärfen die Situation zusätzlich. Darum bleibt der komplette Gehsteig Fußgängern vorbehalten. Radfahrer (ausgenommen Kinder bis maximal 10 Jahre) nutzen die Straße – so schreibt es auch die aktuelle Rechtslage vor. Autofahrer müssen Rücksicht nehmen.
Der rot gepflasterte Streifen auf dem Gehweg entlang der Goethestraße, der einst für Radfahrer vorgesehen war, wurde über lange Zeit gut angenommen. Vor Jahrzehnten, als er angelegt wurde, galt auf der Goethestraße noch ein Tempolimit von 50km/h und die Verantwortlichen wollten den Radlern eine sichere Ausweichmöglichkeit bieten.
Um einen offiziellen Radweg handelte es sich dabei allerdings nie, und in den letzten Jahren häuften sich dort die Probleme: Die einst vor Jahrzehnten falsch gepflanzten Bäume hatten das Pflaster angehoben und so für holprige Stellen gesorgt, die sich mit dem Rad nicht gut passieren lassen. Parkende Autos, die heutzutage deutlich breiter sind als noch in den achtziger oder neunziger Jahren, sorgen zusätzlich für Engstellen, sodass es allein schon platztechnisch kaum noch möglich ist, dass Fußgänger und Radler sich den Weg teilen.
Kein separater Radweg in 30er-Zonen erlaubt
Zudem sieht auch die aktuelle Rechtslage vor, dass in Tempo-30-Zonen – und eine solche ist die Goethestraße seit Langem – separate Radwege neben der Fahrbahn nicht erlaubt sind. Viele Radfahrer sind wegen der angesprochenen Probleme zuletzt sowieso schon auf die Straße ausgewichen. Genau das sollen sie in Zukunft auch generell tun.
Der Gehweg bleibt Fußgängern sowie radelnden Kindern vorbehalten. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen Kinder mit dem Rad Gehwege befahren. Das ist auf der Goethestraße insbesondere deshalb wichtig, da viele Grundschüler die Straße auf dem Weg zur Schule nutzen. Das sollen sie natürlich auch weiterhin tun. Alle älteren Radfahrer sind jedoch dazu aufgerufen, auf die Straße auszuweichen. Insbesondere Autofahrer werden dementsprechend um Rücksicht gebeten.
Alle wichtigen Infos noch einmal zusammengefasst:
- Der rot gepflasterte Streifen auf dem Gehweg der Goethestraße ist kein offizieller Radweg. Der komplette Weg bleibt daher unabhängig von der Farbe Fußgängern vorbehalten.
- Eine Ausnahme gilt für Kinder: Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege generell mit dem Fahrrad befahren, so auch weiterhin in der Goethestraße.
- Aufsichtspersonen (mindestens 16 Jahre alt) dürfen Kinder bis 8 Jahren ebenfalls mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten, dabei muss auf Fußgänger Rücksicht genommen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Straße müssen die Kinder und die Aufsichtsperson absteigen.
- Alle Radfahrer, die älter als 10 Jahre sind, müssen die Straße nutzen.
- In Tempo-30-Zonen sind separate Fahrradwege neben der Straße generell nicht erlaubt. Die Zweiteilung des Weges stammt noch aus einer Zeit, in der auf der Goethestraße noch 50 gefahren werden durfte.
- Autofahrer: Rücksicht nehmen!
Bildunterschrift: Unter anderem wegen parkender Autos und dadurch entstehender Engstellen ist ein konfliktfreies Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern auf dem Gehweg der Goethestraße schon lange überhaupt nicht mehr möglich. Ein offizieller Radweg war er nie. Radfahrer sollen daher wie Autos auch die Straße nutzen. Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl