Kampagne gestartet: 1,50 Meter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern!

24.11.2020

- Kategorien: Verkehr,
Münster beteiligt sich als eine von 17 der insgesamt 23 Kreiskommunen an der Kampagne zur Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern. Foto: Jan Stemme

Mindestens 1,50 Meter Abstand halten – das ist in Corona-Zeiten das Gebot der Stunde, wenn es um zwischenmenschliche Kontakte geht. Doch nicht nur da ist Abstandhalten so wichtig, um Leben zu retten: Auch im Straßenverkehr ist die Kennzahl 1,50 Meter seit April eine zentrale Größe. Da ist nämlich die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, bei der die Abstände beim Überholen von Fahrradfahrern erstmals verbindlich festgeschrieben wurden: auf 1,50 Meter innerorts und 2,00 Meter außerorts.

„Damit folgt das Gesetz endlich der seit Jahren praktizierten Rechtsprechung“, schreibt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Darmstadt-Dieburg. Eine Regelung bringt aber noch nicht viel, wenn sie nur auf dem Papier existiert. Daher hat der ADFC eine Kampagne im Kreis gestartet, an der sich mittlerweile 17 von 23 Kreiskommunen beteiligen – darunter auch Münster.

„Adams Radladen“ stiftet Banner

Gut sichtbar über der Frankfurter Straße hängen seit vergangener Woche zwei Banner (einer pro Fahrtrichtung) mit der Aufschrift: „Mindestabstand beachten!“. Gesponsert wurden die Banner im Gesamtwert von ca. 240 Euro von Adam Schneider, Inhaber von „Adams Radladen“ Auf der Beune. Bei ihm wird die Verkehrssicherheit von Radfahrern natürlich schon allein berufsbedingt großgeschrieben. „Es ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen, diese Kampagne zu unterstützen. Wir hoffen, damit ein größeres Bewusstsein für die Bedeutung von Mindestabständen beim Überholen von Radfahrern zu schaffen.“

Bürgermeister Joachim Schledt dankt Adam Schneider für die Unterstützung: „Damit konnten wir ein wichtiges Thema gut sichtbar in unsere Ortsmitte bringen. Die Radfahrerinnen und Radfahrer in Münster sollen sich sicher fühlen – die Einhaltung von Mindestabständen beim Überholen und gegenseitige Rücksichtnahme sind dafür wichtige Bausteine.“

Auch Klaus Görgen vom Vorstand des ADFC Darmstadt-Dieburg betont: „Wir sind der Meinung, dass sich durch einen möglichst flächendeckenden Hinweis der vorgeschriebene Überholabstand bei den motorisierten Verkehrsteilnehmer/innen schneller einprägen würde. Fahrräder haben keine Knautschzone, deshalb ist es besonders wichtig, dass Radfahrer/innen mit ausreichendem Seitenabstand überholt werden.“

Bildunterschrift: Münster beteiligt sich als eine von 17 der insgesamt 23 Kreiskommunen an der Kampagne zur Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern. Foto: Jan Stemme