Da die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg am Donnerstag (19.8.) den Inzidenzwert von 35 überschritten hat, sind am Freitag (20.8.) weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft getreten. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen, das am Dienstag (17.) beschlossen wurde, sieht folgende weitere Maßnahmen ab einer Inzidenz von 35 (Stufe 1) vor:
In Restaurants, Fitnessstudios, Hallenbädern, Sporthallen, Spielhallen und Spielbanken, bei körpernahen Dienstleistungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt nun die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen brauchen einen negativen Test. Das gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Die 3G-Regel gilt auch im kulturellen Bereich und bei Veranstaltungen im Innenbereich unabhängig der Teilnehmerzahl. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen bei touristischen Übernachtungen bei Anreise und zweimal wöchentlich einen negativen Test vorweisen.
„Unsere Fallzahlen steigen seit einigen Tagen. Damit nähern wir uns den bereits hohen Inzidenzen im südhessischen Raum an. Das Einführen der 3G-Regel ab Inzidenzen größer als 35 ist daher eine logische Konsequenz und richtig“, sagt Landrat Klaus Peter Schellhaas.
Gemäß dem Eskalationskonzept des Landes werden diese zusätzlichen Maßnahmen per Allgemeinverfügung, die am Freitag (20.) in Kraft tritt, erlassen. Diese Regelungen gelten mindestens solange, bis der Schwellenwert der Stufe 1 fünf Tage in Folge unterschritten wird. Dann können die Beschränkungen ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden.
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Quelle: ladadi.de