Hundesteuerabgabenbescheid 2018 für Münster

24.05.2018

Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 gemäß § 9 Hundesteuersatzung

Gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2018 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein Bescheid wird nicht erteilt.

Die Steuer beträgt:

für den ersten Hund 60,- Euro
für den zweiten Hund  96,- Euro
für jeden weiteren Hund  120,- Euro
für einen gefährlichen Hund 600,- Euro

Gebührenpflichtige entrichten bitte die Hundesteuer unter Angabe des Kassenzeichens ohne besondere Aufforderung weiterhin bei Fälligkeit (01. Juli 2018) und mit dem Betrag, der sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Bescheid über die Hundesteuer ergibt, an die Gemeinde Münster.

Die Hundesteuer wird bei Gebührenpflichtigen, die der Gemeindekasse Münster widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Hundesteuer hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung wie ein am Tag der Veröffentlichung bekannt gegebener schriftlicher Hundesteuerbescheid.

Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb einer Frist von 1 Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Münster,  Mozartstr. 8, 64839 Münster, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Sollten die Hundesteuersätze geändert werden, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.
Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2018 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.

Münster, den 15.05.2018
Gerald Frank
Bürgermeister