Hohe Waldbrandgefahr: Grillplätze gesperrt, Verhaltensregeln beachten!

02.07.2019

Verbrannter Wald an der Tongrubenschneise. Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl

Das Frühjahr und der bisherige Sommer waren ausgesprochen trocken und warm: Die Wasservorräte in den Waldböden und der Vegetation haben stark abgenommen. Im Wald bei Breitefeld kam es bereits zu einem Waldbrand. Aufgrund der akuten Gefahr sind die Grillplätze  bis auf Widerruf gesperrt.

Folgende Verhaltensregeln gelten bei der aktuellen Waldbrandgefahr:

  • Grillen: Alle Grillstellen in Münster sind gesperrt. Diese Sperrung muss unbedingt respektiert werden. Es darf kein Feuer entfacht werden.
  • Rauchen im Wald ist verboten. Brennende Zigarettenstummel dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster.
  • Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen. Deshalb verbietet es sich, Flaschen im Wald liegenzulassen.
  • Wege zu den Wäldern müssen frei bleiben– sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Pkws sind deshalb ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen, da sich dieser entzünden kann.

Wer einen Waldbrand oder Rauchentwicklung bemerkt, muss sofort die Feuerwehr
(Notruf 112) informieren. Wer dafür ein Smartphone nutzt, ermittelt möglichst über die App
„Hilfe im Wald“ den nächstgelegenen Rettungspunkt und teilt ihn den Rettungskräften mit. So können diese den Einsatzort noch schneller auffinden.

Gemeinde Münster
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