Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

26.03.2024

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 05.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 34.885.234 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 36.556.743 EUR
mit einem Saldo von -1.671.509 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR

mit einem Fehlbedarf von -1.671.509 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 245.845 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.500.759 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.408.155 EUR
mit einem Saldo von -1.907.396 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 500.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 950.000 EUR
mit einem Saldo von -450.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -2.111.551 EUR

festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 428 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 528 %
2. Gewerbesteuer auf 380 %

§ 6 Es gilt das von der Gemeindevertretung am 05.02.2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8 Die Personalaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und werden von Budget 4 verwaltet.

§ 9 Die Haushaltsansätze der Aufwandskonten im Ergebnishaushalt werden mit Ausnahme der Verfügungsmittel (§ 21 Abs. 5 GemHVO) für übertragbar erklärt.

Münster, den 05.02.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)
Joachim Schledt
Bürgermeister

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
– Kommunalaufsicht – Dieburg, 21. März 2024

Az.: 240.1 051 901-10 15 kr

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Münster (Hessen);

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

500.000 €

(in Worten: Fünfhunderttausend Euro);

3. in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Gemeindevertretung am 5. Februar 2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept (§ 6 der vorgenannten Haushaltssatzung).

Im Auftrag
Koch

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2024 bis einschließlich 10.04.2024 im Rathaus, Mozartstr. 8, Zimmer 208, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr

Münster, den 25.03.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)
Joachim Schledt
Bürgermeister