Grundsteuerreform: Abgabe auch nach Ende der Frist noch möglich

08.02.2023

- Kategorien: Leben in Münster,

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Für die geplante Umstellung sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Auch nach Ende der Abgabefrist zum 31. Januar 2023 ist die Abgabe dieser Erklärung weiterhin möglich und nötig. Alle Infos dazu auf https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.