
Aktuell erreichen die Gemeindeverwaltung wieder einige Rückfragen zur Goethestraße: Sollen Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Straße fahren oder doch auf der rötlichen Markierung auf dem Gehweg? Und was ist mit Kindern? Die wichtigste Info gleich vorweg: Ein offizieller Radweg war die rote Markierung noch nie. Der komplette Gehweg ist unabhängig von der Farbe Fußgängern und Rad fahrenden Kindern bis maximal 10 Jahre vorbehalten (mehr dazu weiter unten). Alle anderen Radlerinnen und Radler nutzen die Straße. Autofahrer müssen Rücksicht nehmen.
Damals galt noch Tempo 50 auf der Goethestraße
Zum Hintergrund: Bei der Neugestaltung der Goethestraße vor Jahrzehnten wurde der Gehweg farblich zweigeteilt, um Radfahrern die Möglichkeit zu geben, den rot gepflasterten Streifen zu nutzen. Damals galt auf der Goethestraße noch ein Tempolimit von 50km/h (statt heute 30 km/h) und die Verantwortlichen wollten den Radlern eine sichere Ausweichmöglichkeit bieten. Eine Pflicht dafür gab es jedoch nie.
Die beiden Streifen sind schon von Haus aus sehr eng, was immer wieder zu Problemen führt. Die einst vor Jahrzehnten falsch gepflanzten Bäume hatten das Pflaster angehoben und so für holprige Stellen gesorgt, die sich mit dem Rad nicht gut passieren lassen. Parkende Autos, die heutzutage deutlich breiter sind als noch in den achtziger oder neunziger Jahren, sorgen zusätzlich für Engstellen, sodass es allein schon platztechnisch kaum noch möglich ist, dass Fußgänger und Radler sich den Weg teilen.
Rote Markierungen auf Kreuzungen sollen entfernt werden
Zudem sieht auch die aktuelle Rechtslage vor, dass in Tempo-30-Zonen – und eine solche ist die Goethestraße seit Langem – separate Radwege neben der Fahrbahn nicht erlaubt sind. Viele Radfahrer sind wegen der angesprochenen Probleme zuletzt sowieso schon auf die Straße ausgewichen. Genau das sollen sie auch weiterhin tun. Übrigens ist geplant, dass zumindest die auf den Asphalt aufgemalten roten Markierungen auf den Querungsstraßen entfernt werden – auch, um Missverständnissen künftig vorzubeugen.
Wichtig für alle Eltern und Kinder: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen Kinder mit dem Rad Gehwege befahren. Das gilt generell, also nicht nur in der Goethestraße. Diese Regelung gilt natürlich weiterhin unverändert.
Alle wichtigen Infos noch einmal zusammengefasst:
- Der rot gepflasterte Streifen auf dem Gehweg der Goethestraße ist kein offizieller Radweg. Der komplette Weg bleibt daher unabhängig von der Farbe Fußgängern vorbehalten.
- Eine Ausnahme gilt für Kinder: Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege generell mit dem Fahrrad befahren, so auch weiterhin in der Goethestraße.
- Aufsichtspersonen (mindestens 16 Jahre alt) dürfen Kinder bis 8 Jahren ebenfalls mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten, dabei muss auf Fußgänger Rücksicht genommen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Straße müssen die Kinder und die Aufsichtsperson absteigen.
- Alle Radfahrer, die älter als 10 Jahre sind, müssen die Straße nutzen.
- In Tempo-30-Zonen sind separate Fahrradwege neben der Straße generell nicht erlaubt. Die Zweiteilung des Weges stammt noch aus einer Zeit, in der auf der Goethestraße noch 50 gefahren werden durfte.
- Autofahrer: Rücksicht nehmen!
Bildunterschrift: Unter anderem wegen parkender Autos und dadurch entstehender Engstellen ist ein konfliktfreies Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern auf dem Gehweg der Goethestraße schon lange überhaupt nicht mehr möglich. Ein offizieller Radweg war er nie. Radfahrer sollen daher wie Autos auch die Straße nutzen. Archivfoto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl