Geändertes Verfahren bei der Benutzung von Gartenbrunnen
19.05.2021
Die Untere Wasserbehörde informiert über das geänderte Verfahren bei der Benutzung von Grundwasser zu gärtnerischen Zwecken (Gartenbrunnen): Brunnenbohrungen müssen grundsätzlich mindestens einen Monat vor der Durchführung bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Für die Anzeige muss ein entsprechendes Formular verwendet werden. Dieses finden auf der Internetseite https://www.ladadi.de/bauen-umwelt/naturschutz-und-landschaftspflege/wasser/grundwasser/grundwassernutzung.html
Die anfragende Person erhält sodann von der Unteren Wasserbehörde eine Rückmeldung, ob das Vorhaben anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig ist. Bei einer anzeigepflichtigen Benutzung wird eine entsprechende Anzeigebestätigung versendet, bei einer erlaubnispflichtigen Benutzung sind weitere Unterlagen vorzulegen. Bei einer Bohrtiefe von mehr als 10 m ist grundsätzlich eine Erlaubnispflicht gegeben.