Immer wieder laufen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden ein, da Straßen in Münster zugeparkt werden. In einem Notfall kann das lebensgefährlich werden, da Rettungsfahrzeuge oder Löschzüge häufig nicht mehr durchkommen. In vielen Wohngebieten parken Anwohner*innen an der Straße, obwohl es auf ihren Grundstücken Garagen und Stellplätze gibt. Diese werden häufig als Abstellfläche zweckentfremdet.
Die Gemeindeverwaltung weist daher noch einmal eindringlich darauf hin, dass Garagen grundsätzlich nur für das Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen sind und nicht zweckentfremdet werden dürfen. Dies kann sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Sinne der Sicherheit aller Bürger*innen appelliert die Gemeinde dringend, diese Regel zu beachten, um ein Zuparken von Straßen und Fußwegen zu vermeiden.