Friedhöfe Münster und Altheim: Strengere Corona-Vorgaben bei Trauerfeiern

22.10.2020

- Kategorien: Corona,

Die Corona-Infektionszahlen steigen derzeit stark, auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg, der am 20. Oktober erstmals die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten hat – Tendenz weiter steigend. Damit ist die Corona-Ampel auf „Rot“ gesprungen und es gelten strengere Regelungen. Diese haben auch Auswirkungen auf Trauerfeiern in Münster.

Ab sofort gilt daher: Auf den Friedhöfen Münster und Altheim sind in den Trauerhallen maximal 10 Personen zugelassen. Neu ist zudem, dass im Außenbereich nun die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt. Zudem ist (innen und außen) zwingend auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten. Die übrigen bekannten Regelungen (z.B. Erfassung von Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung des Gesundheitsamtes) bleiben unverändert bestehen.

Maskenpflicht auch an Allerheiligen beachten!

Wichtiger Hinweis: Die Maskenpflicht im Außenbereich gilt auch für die Gräbersegnung an Allerheiligen am 1. November, die am Eingangsbereich kontrolliert wird. Ohne Maske ist kein Zutritt möglich.