Fragen und Antworten zu neuen Bankverbindungen der Gemeinde Münster ab 01.01.2023

21.12.2022

- Kategorien: Leben in Münster,
Bei Zahlungen an die Gemeinde Münster gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bankverbindungen. Bitte beachten! Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl

Wie bereits mehrfach berichtet, ist die Gemeinde Münster (Hessen) zum 01.01.2023 dem Zweckverband „Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ beigetreten. Dadurch ändern sich auch die Kontoverbindungen. Die bekannten Bankkonten wurden zum 31.12.2022 geschlossen. Welche Änderungen dies im Detail mit sich bringt und was Bürgerinnen und Bürger nun beachten müssen, lesen Sie hier:

Welche Zahlungen sind von den Änderungen betroffen?

Von dem Kontowechsel sind alle Zahlungen betroffen, die Sie bisher an die Gemeindekasse geleistet haben, also beispielsweise die Grund- und Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kita-Gebühren, Pacht usw.

Wie lauten die neuen Kontoverbindungen der Gemeinde Münster (Hessen) ab 1. Januar 2023?

Ab dem 01.01.2023 sind alle Zahlungen ausschließlich auf eines der nachstehenden Konten der Gemeinschaftskasse zu leisten:

Sparkasse Dieburg: DE58 5085 2651 0083 3039 25
oder
Sparkasse Darmstadt: DE86 5085 0150 0000 5482 00

Welches dieser beiden Konten genutzt wird, ist Ihnen überlassen, das Geld kommt auf beiden an der richtigen Stelle an. Die bisher bekannten Bankkonten werden zum 31.12.2022 geschlossen.

Ich habe der Gemeinde Münster (Hessen) eine Einzugsermächtigung (Bankeinzug, SEPA-Lastschriftmandat) erteilt. Was muss ich tun?

Einzugsermächtigungen, die der Gemeindekasse Münster erteilt wurden, sind weiterhin gültig. In dem Fall müssen Sie also nichts tun, der Wechsel erfolgt automatisch.

Ich habe bei meiner Bank Daueraufträge an die Gemeinde Münster (Hessen) eingerichtet. Was muss ich tun?

Bei Ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge müssen durch Sie aktiv dort geändert werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung und teilen Sie ihr die neuen Kontoverbindungen (siehe oben) mit bzw. ändern Sie die Kontoverbindungen im Dauerauftrag per Online-Banking.

Was passiert, wenn ich meiner Bank die Änderung der Kontodaten nicht rechtzeitig mitteile?

Sollte die Zahlung ab dem 01.01.2023 auf eines der alten Konten angewiesen werden, kann sie durch die Bank nicht verbucht werden und kommt an Sie zurück. Die Forderung wird dann bei Ihnen unter Umständen kostenpflichtig angemahnt! Also bitte an die rechtzeitige Änderung denken.

Ich nutze den Bankeinzug noch nicht, möchte im neuen Jahr aber gern eine Einzugsermächtigung erteilen. An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie in Zukunft den Vorteil des Bankeinzuges nutzen wollen, können Sie sich ab 01.01.2023 an die Gemeinschaftskasse Brunnenweg 15, 64331 Weiterstadt (Tel. 06150-1704060) wenden. Selbstverständlich werden auch im Rathaus Münster entsprechende Formulare bereitgehalten, auch online ist das Dokument zu finden: bitte hier klicken (PDF-Dokument)

Kann ich Zahlungen weiterhin bar bei der Gemeindekasse durchführen?

Nein, Bareinzahlungen im Rathaus Münster sind durch den Beitritt zur Gemeinschaftskasse nicht mehr möglich.

Ich habe noch Fragen, wen kann ich kontaktieren?

Bei Rückfragen zum Kontenwechsel der Gemeinde Münster (Hessen) stehen Ihnen Frau Schulte, Telefon 06071 3002-134 oder Frau Kurth, Telefon 06071 3002-136 zur Verfügung. E-Mail: gemeindekasse@muenster-hessen.de. (MMR)

Bildunterschrift: Bei Zahlungen an die Gemeinde Münster gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bankverbindungen. Bitte beachten! Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl