Feuerwerksverbot im gesamten Landkreis – Ausgangssperre gilt auch an Silvester

21.12.2020

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Im gesamten öffentlichen Raum im Kreis gilt ein Böllerverbot. Foto: Pixabay

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist am 31.12.2020 und am 1.1.2021 im gesamten öffentlichen Raum des Landkreises Darmstadt-Dieburg untersagt. Die Gemeinde Münster bittet um entsprechende Beachtung und Verständnis. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die seit 21. Dezember 2020 gültige nächtliche Ausgangssperre auch am Silvesterabend zwischen 21 und 5 Uhr gilt. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Detailliert lassen sich die Regelungen auch in der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises sowie in der dazugehörigen Lesefassung nachlesen.