Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen

29.12.2021

- Kategorien: Corona,
2021 gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen. Foto: Pixabay

Zur Eindämmung des Coronavirus gilt in diesem Jahr an Silvester ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 auf bestimmten öffentlichen Plätzen. In Münster (Hessen) sind folgende öffentliche Plätze davon betroffen:

  • Abtenauer Platz
  • Grünanlagen, die unmittelbar an den Friedhof Münster angrenzen

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen Jahreswechsel und ein gesundes neues Jahr. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://perspektive.ladadi.de/corona/allgemeinverfuegungen/