Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster
05.05.2021
Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster – §§ 23, 33, 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO)
Mit der Wahl in den Gemeindevorstand sind folgende Gemeindevertreter aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) ausgeschieden:
Vom Wahlvorschlag 1 – CDU:
Herr Peter Waldmann, Hintergasse 94, 64839 Münster (Hessen) und
Herr Norbert Schewe, Hauptstraße 33, 64839 Münster (Hessen).
Vom Wahlvorschlag 5 – FDP:
Herr Albert Matheis, Gerhart-Hauptmann-Straße 15, 64839 Münster (Hessen).
Vom Wahlvorschlag 7 – ALMA-Die Grünen:
Herr Jan Stemme, Theodor-Storm-Straße 6, 64839 Münster (Hessen).
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rücken nach:
Vom Wahlvorschlag 1 – CDU:
Frau Patricia Bombala, Hintergasse 58, 64839 Münster (Hessen) und
Herr Holger Berz, Am Schießwasen 8a, 64839 Münster (Hessen).
Vom Wahlvorschlag 5 – FDP:
Herr Dominik Löbig, Pommernstraße 18, 64839 Münster (Hessen).
Vom Wahlvorschlag 7 – ALMA-Die Grünen:
Herr Thomas Lehr, Auf dem Bürgel 6, 64839 Münster (Hessen).
Gegen diese Feststellung kann nach § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz jeder Wahlberechtigte/ jede Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
64839 Münster, 27.04.2021
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter