Eingeschränkter Regelbetrieb der Kinderbetreuung ab Dienstag

29.05.2020

Die Erzieher/innen des katholischen Familienzentrums haben am Zaun eine Botschaft für alle Kinder hinterlassen. Ab Dienstag können wieder etwas mehr, aber immer noch nicht alle Kinder wieder betreut werden. Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl

Ab Dienstag, den 02.06.2020 wird es laut Verordnung des Landes Hessen auch in Münster einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindergärten und Kindertagesstätten geben. „Auch in dieser Zeit wird weiterhin leider nur eine begrenzte Anzahl von Kindern betreut werden können“, erläutert Bürgermeister Gerald Frank. „Wir wissen natürlich, wie schwierig die Situation für alle Eltern ist. Doch wir müssen uns an die Verordnungen des Landes Hessen halten und sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht wieder unkontrolliert ausbreiten kann. Dies ist bei der Betreuung von Kleinkindern natürlich besonders schwierig, da Abstands- und Hygieneregeln nur schwer eingehalten werden können.“

Kleinere Gruppen, reduzierte Betreuungszeiten

Auf Basis der Vorgaben vom Land Hessen und in Rücksprache mit dem Landkreis hat sich die Gemeinde Münster am vergangenen Donnerstag mit den Leitungen der freien Träger über die Vorgehensweise abgestimmt. Für die beiden kommunalen Einrichtungen „Im Rüssel“ und „Haus der Kinder“ bedeutet dies: Im Kindergarten wird es maximal 12 Kinder pro Gruppe geben, in der Krippe maximal 8 Kinder pro Gruppe, die Betreuungszeit wird auf 7.30 bis 14.30 Uhr begrenzt. Die Leitungen der Einrichtungen unter freier bzw. kirchlicher Trägerschaft werden sich im Wesentlichen an diesen Regelungen orientieren, können bei Punkten wie Betreuungszeiten aber auch abweichende Vorgaben treffen. Die Eltern werden von den jeweiligen Einrichtungen darüber informiert.

Einen Anspruch auf Notbetreuung in Kindertagesstätten haben laut des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration nur Kinder, die die entsprechenden Voraussetzungen des § 2 der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erfüllen (Stand: 25. Mai 2020). Die restlichen freien Plätze werden von den Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Betreuungskapazitäten, ggf. in Absprache mit dem Jugendamt vergeben. Die Kapazitäten sind aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen begrenzt.

Sicherheitsvorkehrungen im Kita-Alltag

Ansonsten gelten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, über die die Eltern ebenfalls in dem Schreiben informiert werden, zum Beispiel: Die „Übergabe“ der Kinder findet direkt an den Gruppentüren zum Außengelände statt, somit müssen die Eltern die Einrichtung nicht betreten. Es gelten Abstandsregelungen und Maskenpflicht beim Betreten des Kindergartengeländes. Fest zugewiesene Gruppenräume bleiben bestehen, offene Gruppenarbeit und übergreifendes Arbeiten findet nicht statt. In den Kinderbädern werden feste Toilettenkabinen eingeteilt, um auch hier eine mögliche Ansteckungsgefahr zu umgehen.

Bildunterschrift: Die Erzieher/innen des katholischen Familienzentrums haben am Zaun eine Botschaft für alle Kinder hinterlassen. Ab Dienstag können wieder etwas mehr, aber immer noch nicht alle Kinder wieder betreut werden. Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl