Ehrungsrichtlinie für besondere Leistungen im Ehrenamt und/oder bürgerschaftliches Engagement der Gemeinde Münster (Hessen)

09.04.2024

PRÄAMBEL

Die Gemeinde Münster (Hessen) ehrt im Rahmen dieser Richtlinie verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt und/ oder bürgerschaftliches Engagement.

Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Leistungen und Verdienste, außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und uneigennütziges Wirken für das Gemeinwesen gewürdigt werden.

§ 1 VORSCHLÄGE FÜR EHRUNGEN

Alle Einwohner und Vereine/Organisationen/Initiativen von Münster (Hessen) sowie die Gemeindevertretung, der Gemeindevorstand und die Verwaltung haben die Möglichkeit, eine/n ehrenamtlich tätige/n Bürger, eine Initiative, einen Verein, eine Gruppe oder eine Organisation zur Auszeichnung vorzuschlagen.

Der Vorschlag ist mit einer schriftlichen Begründung bei der Gemeinde Münster (Hessen) fristgerecht zum 30.06. eines jeden Jahres einzureichen. Alle Vorschläge sind mit einer Begründung sowie ergänzenden Anlagen wie Fotos, ggf. ein Videofilm (max. 3 Minuten) und bis zu 3 Presseartikel einzureichen.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt über die Mitteilungsblätter, die Webseite der Gemeinde Münster (Hessen ) und sonstigen sozialen Kanälen. Die Vorschläge werden vertraulich behandelt. Die Entscheidung über die Ehrungen trifft der Gemeindevorstand.

§ 2 KRITERIEN FÜR DIE VERLEIHUNG VON EHRUNGEN

Die Gemeinde Münster (Hessen) verleiht die Ehrungen in den folgenden Bereichen:

Bildung und Erziehung
Familie und Senioren
Kinder und Jugend
Kirchen
Kunst und Kultur
Musik
Politik und Gesellschaft
Rettung und Hilfe
Soziales/sozialer Frieden
Sport
Umwelt

• Vorgeschlagen werden können

a) Personen, die Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Münster (Hessen) haben oder Mitglied eines Vereins, Initiative oder Organisation mit Sitz in der Gemeinde Münster (Hessen) sind.

b) Initiativen, Vereine, Gruppen und Organisationen, die Ihren Sitz in der Gemeinde Münster (Hessen) haben

• In erster Linie sollten Personen/Initiativen/ Vereine/Gruppen/ Organisationen ausgezeichnet werden, die ehrenamtliches Engagement bisher ohne nennenswerte Anerkennung leisten oder geleistet haben
• Herausragende Einzelleistungen von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung
• Besondere Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit von 3 Jahren und mehr
• Ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein oder Organisation, z. B. Vorstandstätigkeiten. Diese sollen 5 Jahre und mehr ausgeübt worden sein
• Die Vielfalt der Betätigungsfelder und -formen ehrenamtlicher Arbeit sollen mit der Ehrung anerkannt werden
• Eigenvorschläge von Personen/Initiativen/ Vereine/Gruppen/ Organisationen sind nicht möglich. Vereine und Organisationen, Initiativen oder Gruppen dürfen aber Personen aus ihren Reihen mit einer Unterschriftenliste vorschlagen
Es muss mindestens eine Referenzperson für eine Stellungnahme benannt werden
• Der Gemeindevorstand hat die Möglichkeit der Anerkennung besonderer ehrenamtlicher Leistungen von kürzerer Dauer für die Ehrung zuzulassen

§ 3 FORM DER EHRUNGEN

Die Ehrungen erfolgen jährlich in einem öffentlichkeitswirksamen Rahmen mit einer Ehrenurkunde sowie einem individuellen Präsent.

Der Gemeindevorstand wählt anhand der eingereichten Vorschläge maximal 1 Personen und/oder 1 Initiative/Verein/Gruppe oder Organisation aus den unter § 2 genannten Bereichen zur Ehrung aus.

Der Gemeindevorstand kann hiervon in begründeten Sonderfällen abweichen.

§ 4 RECHTLICHES

Die Ehrungsrichtlinie begründet keinen unmittelbaren Rechtsanspruch und hat keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung durch die Gemeinde Münster (Hessen) besteht grundsätzlich nicht.

§ 5 INKRAFTTRETEN

Die Ehrungsrichtlinie der Gemeinde Münster (Hessen) tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Alle bisherigen Beschlüsse und Richtlinien zu Ehrungen in der Gemeinde Münster werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Münster, 26.03.2024

Joachim Schledt Norbert Schewe
Bürgermeister Erster Beigeordneter