Die Grundsteuerreform nimmt Fahrt auf! Nächster Schritt: Steuererklärung einreichen

04.05.2022

- Kategorien: Leben in Münster,

Im Juni bekommen alle Grundstückseigentümer*innen in Hessen Post von ihrem Finanzamt. Darin werden sie aufgefordert, Angaben zu ihrem Grundbesitz abzugeben. Dafür gewährt ihnen die Finanzverwaltung Zeit vom 01.07 bis 30.10.2022. Die Angaben müssen elektronisch über die Steuersoftware Elster abgebeben werden.

Angegeben werden müssen das Einheitswertaktenzeichen, Angaben zu den Eigentümer*innen und Lage des Grundstücks sowie Angaben zu Wohn- bzw. Nutzfläche der Gebäude auf dem jeweiligen Grundstück. Eine Checkliste jeweils für bebaute und landwirtschaftliche Grundstücke finden Sie durch Klick auf den folgenden Link:

Mehr Informationen zur Grundsteuer

Es ist sinnvoll, sich bereits jetzt mit der Zusammenstellung der Daten zu beschäftigen. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen der Steuerverwaltung der Gemeinde oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Die Daten bereits jetzt dem Finanzamt mitzuteilen, ist nicht möglich, da das dafür vorgeschriebene Formular erst ab 01.07. auf www.elster.de abrufbar ist.

Die gesammelten Daten werden benötigt, die Grundsteuer ab 2025 neu zu berechnen. Ab diesem Zeitpunkt darf die Grundsteuer, wie sie derzeit festgesetzt wird, nicht mehr erhoben werden. Nach dem Willen der Politik soll die Änderung der Grundsteuer in der Summe neutral erfolgen, was aber nicht heißt, dass es ab 2025 keine Grundstückseigentümer*innen geben wird, die mehr zahlen müssen, andere werden dafür weniger zahlen.

Kontakt für Rückfragen

Steuerverwaltung der Gemeinde Münster (Hessen), Telefon 06071 3002-139 oder E-Mail steuern@muenster-hessen.de