Die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte berichtet: „Hätten Sie’s vermutet?“ – Weitere Telefonsprechstunde im März

03.03.2021

Ein Ansprechpartner vor Ort kann den Belangen von Menschen mit Behinderungen Gehör verschaffen. Foto: Michael Gaida/Pixabay

Seit dem 1.7.2020 ist die Funktion der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten nach der Wahl in der Gemeindevertretung Münster durch Frau Monika Grimm besetzt. Um sich einen Überblick über die Anzahl der Personen zu verschaffen, die eine Feststellung nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch), eher bekannt unter der umgangssprachlich geläufigeren Bezeichnung „Schwerbehindertenrecht“ haben, setzte sie sich mit dem Regierungspräsidium Gießen in Verbindung, wo diese Daten erhoben werden.

17,65 Prozent der Bürger*innen mit einer Feststellung nach “Schwerbehindertenrecht”

Mit Stand Juli 2020 hatten in Münster 2599 Bürger eine Feststellung nach dem SGB IX. Die Anzahl der Personen, die einen GdB (Grad der Behinderung) unter 50 hatten, betrug 1159. Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen (GdB 50 und höher) in der Gemeinde betrug 1440. Damals lag die Einwohnerzahl hier im Ort bei 14.728 Personen, das bedeutet, dass 17,65 Prozent der Bürger*innen eine Feststellung nach dem „Schwerbehindertenrecht“ hatten. Und dabei sind nur die Personen berücksichtigt, die bei einem Versorgungsamt eine Feststellung beantragt hatten. Nicht all diejenigen, die vielleicht sogar pflegebedürftig sind, aber noch niemals einen Antrag stellten.

Bei 595 Personen liegt eine erhebliche Gehbehinderung (G) vor, bei 109 Personen eine noch schwerere Einschränkung der Gehfähigkeit, eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG). Personen mit aG sind berechtigt, mit entsprechendem Parkausweis, die speziellen Behindertenparkplätze zu nutzen. 292 Bürger haben die Feststellung, dass sie infolge ihrer Behinderung/Einschränkung auf eine Begleitperson angewiesen sind.

All diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, die Belange und Bedürfnisse dieser Menschen nicht zu vergessen. „Wir alle möchten gerne älter werden dabei möglichst gesund bleiben. Die Statistik zeigt jedoch, dass mit zunehmendem Alter auch die körperlichen Einschränkungen zunehmen. Unsere Gesellschaft muss daher bei anstehenden Planungen und Entscheidungen an die Menschen denken, die nicht mehr ganz so fit sind, um auch ihnen möglichst lange eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür engagiere ich mich“, sagt Monika Grimm.

Nächster Termin für Telefonsprechstunde

Die nächste Gelegenheit, sich von der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten beraten zu lassen oder Anliegen zu klären, gibt es am Mittwoch, den 17.3.2021 zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr bei einer Telefon-Sprechstunde. Eine Kontaktaufnahme mit Frau Grimm ist möglich unter der Nummer 0170/9516088 oder alternativ per Mail an SBB@muenster-hessen.de.