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Terminvereinbarung
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Ihr Anliegen

Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Behördenwegweiser für Münster (Hessen)

Sie wissen, was Sie brauchen – wir zeigen Ihnen, wo Sie es erledigen können.
Ob Ausweis beantragen, Wohnsitz ummelden oder ein Anliegen im Bauamt klären: Mit unserem Service „Was erledige ich wo?“ finden Sie schnell die richtige Anlaufstelle innerhalb der Gemeindeverwaltung Münster (Hessen). Klar strukturiert, einfach erklärt – damit Ihr Anliegen ohne Umwege ans Ziel kommt.

A

Ausbildung

Bitte beachten Sie, dass Stellen (auch Ausbildungsplätze) ausschließlich über unser Online Portal ausgeschrieben und Bewerbungen nur auf dem digitalen Weg berücksichtigt werden:

Stellenportal Interamt

Abteilung - Personalverwaltung

Telefonnummer: 06071 3002-402
E-Mail schreiben

Auskünfte aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister werden nur gegeben,

  • wenn ein plausibler Grund für das Auskunftsersuchen genannt und bestätigt wird
  • die Anfrage schriftlich vorliegt
  • keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen die Erteilung vorliegen

Die Auskunft umfasst nur die Daten der Grundauskunft: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort

Verwandte Suchbegriffe: Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeanfrage, Melderegister

Mehr Informationen finden Sie im Online-Rathaus

Abteilung - Einwohnermeldeamt
Telefonnummer: 06071 3002-202
E-Mail schreiben

Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung über Ihren Wohnsitz in Münster aus. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt.

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Gebühren

  • Aufenthalts- und Meldebescheinigung: 10,00 €
  • Lebensbescheinigung für deutsche gesetzliche Rentenzwecke: kostenlos
  • Lebensbescheinigung für ausländische Rentenzwecke und Betriebsrenten: 10,00 €
  • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit vorlegen müssen: kostenlos

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei nicht persönlichem Erscheinen

Verwandte Suchbegriffe: Meldebescheinigung, Haushaltsbescheinigung

Abteilung- Einwohnermeldeamt/Bürgerservice
Telefonnummer: 06071 3002-202
E-Mail schreiben

Zur Terminbuchung im Einwohnermeldeamt

Altglascontainer/Kleidercontainer

Standorte der Container für Altkleider und Schuhe sowie Altglas:

Standorte Altglas- und Altkleidercontainer

Verwandte Suchbegriffe: Altkleider- und Altschuhcontainer, Glascontainer, Container, Altkleider, Altglas.

Abteilung - Finanzen
Telefonnummer: 06071 3002-139
E-Mail schreiben

Abwassergebühren

Die Gebühr beträgt pro m3 Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,48 EUR. (§ 15 Abs. 1 Entwässerungssatzung) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,60 EUR jährlich erhoben.

(§13 Abs. 1 Entwässerungssatzung) Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt

a) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung oder Sammelgrube mit bis zu 3 m3 Fäkalschlamm oder Abwasser 120,70 EUR,

b) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung oder Sammelgrube mit bis zu 6 m3 Fäkalschlamm oder Abwasser 154,60 EUR,

c) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung oder Sammelgrube über 6 m3 Fäkalschlamm, je weiteren Kubikmeter Fäkalschlamm oder Abwasser 38,20 EUR. (§ 17 Abs. 1 Entwässerungssatzung)

Verwandte Suchbegriffe: Niederschlagswassergebühren, Kanalgebühren, Klärgruben

Abteilung - Tiefbau
Telefonnummer: 06071 3002-305
E-Mail schreiben

Formulare finden Sie im Online-Rathaus

Anmietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Die Gemeinde Münster betreibt in Münster und ihrem Ortsteil Altheim gemeindliche Einrichtungen, die sowohl von Vereinen als auch Privatpersonen und Gewerbetreibenden genutzt werden können. Da die Räumlichkeiten verschiedene Größen haben, sind sie für Veranstaltungen aller Art nutzbar.

Sobald Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular aus und übersenden es möglichst frühzeitig an die Gemeindeverwaltung Münster.

Formulare

Alle benötigten Antragsformulare mit weiteren Informationen finden Sie im Online-Rathaus:

Zum Online-Rathaus 

Abteilung - Hallenvermietung
Telefonnummer: 06071 3002-303
E-Mail schreiben

Verwandte Suchbegriffe: Raumanmietung, Hallenanmietung, Hallenmiete

An-, Ab-, Ummeldungen

Aufnahme in das Melderegister der Gemeinde Münster und Änderungen des Melderegisters bei:

  • Zuzug nach Münster
  • Wegzug ins Ausland
  • Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung in Münster (Statuswechsel)
  • Umzug innerhalb der Gemeinde Münster (Ummeldung)

Wenn Sie eine Wohnung in Münster beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Ehepaare müssen eine gemeinsame Hauptwohnung haben, es sei denn, es liegt ein dauerhaftes Getrenntleben vor.

Bei einem Umzug innerhalb von Münster, egal ob Münster Haupt- oder Nebenwohnung ist, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen ummelden. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Münster jetzt überwiegend nutzen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen in Münster einen Statuswechsel vornehmen. Sollten Sie Ihre Wohnung in Münster aufgeben und ins Ausland ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Woche abmelden.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch. Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen.

Zur Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt

Abteilung - Einwohnermeldeamt/Bürgerservice
Telefonnummer: 06071 3002-202
E-Mail schreiben

Abfallentsorgung und Wertstoffeinsammlung

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf dieser Seite:

Abfallentsorgung

sowie unter www.zaw-online.de, der Webseite des ZAW.

Verwandte Suchbegriffe: Abfallkalender, Abfallwegweiser, Müllgebühren, Gebührenrechner

Abteilung – Steuerverwaltung

Telefonnummer: 06071 3002-139
E-Mail schreiben

B

Bebauungspläne

Sie suchen nach Bebauungsplänen für ein bestimmtes Flurstück?

Über die Website des LADADI können Sie nach Grundstücksinformationen im sogenannten “Bürger-GIS” suchen.

Dort finden Sie auch ein kurzes Erklär-Video, welches die Vorgehensweise erklärt.

Abteilungen

Bauverwaltung - Hochbau

Bürgermeistersprechstunde

Bei Terminwünschen mit Bürgermeister Joachim Schledt, wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer.

Abteilung– Vorzimmer des Bürgermeisters

Telefonnummer: 06071 3002-101
E-Mail schreiben

Bewerbungen

Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier auf der Online-Plattform Interamt.

Abteilung – Personalverwaltung

Telefonnummer: 06071 3002-404
E-Mail schreiben​​​​​​​

Bücherei

Alle Infos rund um die Büchereien Münster und Altheim, Veranstaltungen, den Medienkatalog und mehr finden Sie auf der Webseite der Büchereien.

Bücherei Münster
Storchenschulhaus Münster
Frankfurter Straße 3
64839 Münster
Telefonnummer: 06071 3002-890
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr (in allen Schulferien geschlossen)
  • Samstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Im Internet rund um die Uhr; mit Online-Katalog und Konto

Bücherei Altheim
Gustav-Schoeltzke-Haus Altheim
Raiffeisenstraße 1
64839 Münster-Altheim
Telefonnummer: 06071 3002-891

Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr (in allen Schulferien geschlossen)

Im Internet rund um die Uhr; mit Online-Katalog und Konto

Bodenrichtwerte

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte für bebaute und unbebaute Grundstücke ist nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlung des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Fachbereich Grundstückswertermittlung
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefonnummer: 06252 127-0
E-Mail schreiben

durchgeführt.

Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium, das sich aus einem Vorsitzenden und mehreren ehrenamtlichen Gutachtern zusammensetzt, die zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen fachlich qualifiziert sind. Diese Gutachter werden durch den zuständigen Landrat bzw. Bürgermeister bestellt.

Die aktuell gültigen Bodenrichtwerte können Sie über folgenden Link einsehen

Die Werte Ihrer Immobilien können Sie durch das Ortsgericht und private Anbieter ermitteln lassen.

Verwandte Begriffe: Gutachterausschuss, Grundstückswert

Beglaubigungen

Die Unterschriften die von uns beglaubigt werden sollen dürfen erst vor Ort geleistet werden.
Eine bereits geleistete Unterschrift können wir nicht mehr beglaubigen.

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Alle im Zusammenhang mit privat-rechtlichen Angelegenheiten stehenden Vollmachten wie Beglaubigungen für Bankgeschäfte oder Erb-, Testamentsangelegenheiten können ebenfalls nicht von uns beglaubigt werden sondern müssen vom Ortsgericht vorgenommen werden.

Eine amtliche Beglaubigung reicht ebenfalls nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z.B. dem Jugendamt) erforderlich ist,

oder

  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt,

Auszüge aus dem Liegenschfaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

Benötigte Unterlagen

  • Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
  • Bei der Beglaubigung von Unterschriften sind ein Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

Abteilung - Einwohnermeldeamt/Bürgerservice

Bauantrag

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bauaufsicht Darmstadt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 60 Hessiche Bauordnung (HBO) Bauantrag, Bauvorlagen

  1. Der Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
  2. Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauaufsichtsbehörde kann zulassen, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. Jedem Bauantrag für Vorhaben nach § 49 Abs. 3 ist ein Nachweis der Bauvorlagenberechtigung beizufügen. Art und Umfang des Bauantrages und der Bauvorlagen sowie die Verwendung von Vordrucken können von der obersten Bauaufsichtsbehörde festgelegt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt gemacht werden.
  3. Auch soweit die bauaufsichtliche Prüfung entfällt, sind die Bauvorlagen spätestens vor Baubeginn, nach § 59 erforderliche bautechnische Nachweise spätestens vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte einzureichen.
    In besonderen Fällen kann zur Beurteilung der Einwirkung der baulichen Anlage auf die Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild verlangt werden, dass die bauliche Anlage in geeigneter Weise auf dem Grundstück dargestellt wird.
  4. Der Bauantrag ist von der Bauherrschaft und von der für den Entwurf verantwortlichen Person, die Bauvorlagen sind von der für den Entwurf verantwortlichen Person zu unterschreiben. Die Fachentwürfe (§49 Abs. 2) müssen von den hierfür Verantwortlichen unterschrieben sein. Für Bauvorhaben auf fremden Grundstücken kann der Nachweis verlangt werden, dass die Eigentumsberechtigten zustimmen.

Abteilung - Hochbau
Telefonnummer: 06071 3002 301
E-Mail schreiben

Mehr Infos gibt es im Online-Rathaus

Verwandte Suchbegriffe: Bauvoranfrage, Hausbau, Freistellungsverfahren

Bauleitplanverfahren

Eine Übersicht aller Bebauungs- und Flächennutzungspläne können Sie sich im Bürger-GIS des Landkreises Darmstadt-Dieburg anzeigen lassen:

Bürger-GIS

Abteilungen - Hochbau
Telefonnummer: 06071 3002 301
E-Mail schreiben​​​​​​​

Verwandte Suchbegriffe: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan

Bildungspaket

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,  Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Bauabfallsammelstelle/Deponie

Die Bauabfallsammelstellen des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind eingerichtet worden, damit Kleinmengen an Renovierungs- und Bauabfällen aus dem privaten Bereich ortsnah entsorgt werden können. Die Annahmepreise richten sich nach Menge, Art und Vorsortierung der angelieferten Abfälle.

Öffnungszeiten der Bauabfallsammelstelle Münster:
Jeden Samstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr außer an Feiertagen

Die Bauabfallsammelstelle steht ausschließlich Bürgern von Münster (einschließlich Ortsteile) und Eppertshausen zur Verfügung. Sie befindet sich ca. 1 Kilometer außerhalb von Münster, in der Verlängerung des Werlacher Weges.

Das gehört zu den Bauabfällen

Alle Informationen finden sich auf der Homepage des ZAW

Gebühren

Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie ebenfalls online auf der Seite des ZAW.

Verwandte Suchbegriffe: Eisenschrott, Holz, Bauschutt, Altholz, Baustellenabfall, Mülldeponie, Deponie

Bestattung

Anschriften

  • Friedhof Münster: Friedhofstraße 44, 64839 Münster
  • Friedhof Altheim: Kirchstraße 46, 64839 Münster

Ist ein Angehöriger verstorben, gilt es gewisse Schritte in die Wege zu leiten. Sie sollten einen Bestatter Ihres Vertrauens kontaktieren, der bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Beisetzung behilflich ist. Der Leichnam eines Verstorbenen ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines, in die Leichenhalle zu bringen. Sollte die Überführung innerhalb der festgesetzten Frist nicht ausgeführt sein, übernimmt die Gemeinde Münster die Überführung auf Kosten der Angehörigen. Die Beerdigung darf nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Der Gemeindevorstand kann im Einvernehmen mit dem Kreisgesundheitsamt oder in eigener Zuständigkeit Änderungen in den Bestattungsfristen zulassen oder anordnen (§ 8 der V0 über das Leichenwesen vom 12.03.1965). Die Beisetzungen finden werktags statt, samstags jedoch nur bis 11.00 Uhr.

Vor der Festlegung des Beerdigungstermins steht der Graberwerb. Sie können auf den Friedhöfen der Gemeinde Münster verschiedene Grabarten für Sarg- oder Urnenbeisetzungen erwerben (s.unten).

Sie können Ihre Angehörigen auf dem Friedhof Münster oder dem Friedhof in Altheim beisetzen lassen. Die Gemeinde spricht dann mit dem Bestatter und den Angehörigen den Termin der Beisetzung ab, gibt auf Wunsch der Angehörigen eine Nachricht des Todes an die örtliche Presse und fertigt einen Aushang über den Beisetzungstermin an.

Gebühren

Weitere Informationen finden Sie im Online-Rathaus

Abteilung - Friedhöfe
Telefonnummer: 06071 3002-306
E-Mail schreiben

Verwandte Suchbegriffe: Sterbefall, Beisetzung, Beerdigung

D

Datenschutz

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Hessen wird durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Für die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz in Hessen haben, sorgt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Für öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG). Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bei den nicht öffentlichen Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

E

eID-Karte für EU-Bürger

Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. 

Termin jetzt online buchen! 

Dort finden sich auch weitere Informationen, Gebühren und benötigte Unterlagen.

Abteilung - Einwohnermeldeamt/Bürgerservice
Telefonnummer: 06071 3002-202
E-Mail schreiben

Einbürgerung

Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dieburg-Münster-Eppertshausen-Messel

Die Stadt Dieburg und die Gemeinden Münster, Eppertshausen und Messel bilden mit Wirkung vom 01. April 2010 einen einheitlichen Standesamtsbezirk.
Der neue Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung „Standesamt Dieburg“ und hat seinen Sitz in Dieburg.
Der einheitliche Standesamtsbezirk übernimmt sämtliche Aufgaben der bisherigen Standesämter der vier Kommunen.
Ab 01.04.2010 ist für die Beurkundungen der Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Lebenspartnerschaften) und aller weiteren Personenstandsangelegenheiten sowie in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Einbürgerungen) das Standesamt Dieburg zuständig.

Urkunden aus den Personenstandsbüchern / Registern des seitherigen Standesamts M ü n s t e r  können

Kontaktmöglichkeiten Standesamt Dieburg
Markt 4
64807 Dieburg
Telefonnummer: 06071 2002-103
Telefonnummer: 06071 2002-104
Faxnummer: 06071 2002-100
E-Mail schreiben

oder persönlich beim Standesamt Dieburg bestellt und abgeholt werden.

Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, diese Personenstandsurkunden im Bürgerservice der Gemeinde Münster anzufordern. Die gewünschten Urkunden liegen dann im Standesamt Dieburg zur Abholung bereit oder werden auf Wunsch zugesandt.

Eheschließungen sind, nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung und Terminfestlegung beim Standesamt in Dieburg, auch weiterhin im Trauzimmer des Rathauses in Münster möglich.

Alternative Suchbegriffe: Standesamt, Geburtsurkunde

Eheschließung

Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dieburg-Münster-Eppertshausen-Messel

Die Stadt Dieburg und die Gemeinden Münster, Eppertshausen und Messel bilden mit Wirkung vom 01. April 2010 einen einheitlichen Standesamtsbezirk. Der neue Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung „Standesamt Dieburg“ und hat seinen Sitz in Dieburg. Der einheitliche Standesamtsbezirk übernimmt sämtliche Aufgaben der bisherigen Standesämter der vier Kommunen.

Ab 01.04.2010 ist für die Beurkundungen der Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Lebenspartnerschaften) und aller weiteren Personenstandsangelegenheiten sowie in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Einbürgerungen) das Standesamt Dieburg zuständig.

Urkunden aus den Personenstandsbüchern / Registern des seitherigen Standesamts Münster können

Kontaktmöglichkeiten Standesamt Dieburg
Markt 4
64807 Dieburg
Telefonnummer: 06071 2002-103
Telefonnummer: 06071 2002-104
Faxnummer: 06071 2002-100
E-Mail schreiben

Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, diese Personenstandsurkunden im Bürgerservice der Gemeinde Münster anzufordern. Die gewünschten Urkunden liegen dann im Standesamt Dieburg zur Abholung bereit oder werden auf Wunsch zugesandt.

Eheschließungen sind, nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung und Terminfestlegung beim Standesamt in Dieburg, auch weiterhin im Trauzimmer des Rathauses in Münster möglich.

Verwandter Suchbegriff: Heiraten, Hochzeit, Heirat, Standesamt, Standesamtsbezirk, Geburtsurkunde

F

Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Dann können Sie uns gerne telefonisch erreichen unter Telefonnummer: 06071 3002113 oder eine Nachricht schicken (E-Mail schreiben). Meist werden Fundgegenstände allerdings erst nach 2 bis 3 Tagen nach dem Auffinden von den Findern bei uns abgegeben werden.
Alle Fundgegenstände werden wöchentlich in der Presse veröffentlicht. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von “auswärtigen Verlierern“  werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Von Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland werden Fundgegenstände  der entsprechenden Ausländervertretung (Botschaft, Konsulat) zugesandt.
Sie haben etwas gefunden?

Damit der Eigentümer/ die Eigentümerin schnellstmöglich wieder zu seinem Vermissten kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den nachfolgend genannten Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen rund um die Uhr abzugeben.

Allgemeine rechtliche Informationen:

Fundabgabe
Finder sind nach dem deutschen Fundrecht (§ 967 BGB – Ablieferungspflicht) berechtigt (auf Anordnung der örtlichen Behörde verpflichtet), Funde bei entsprechenden Stellen der Gemeindeverwaltung oder der Polizei abzugeben.  Dort wird die Fundanzeige aufgenommen.

Aufbewahrung
Das Fundbüro ist lt. Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: Verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Eigentümer/die Eigentümerin innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Abteilung - Empfang
Telefonnummer: 06071 3002-113
E-Mail schreiben​​​​​​​

Fischereischein

Sie möchten einen Fischereischein, um an hessischen Gewässern angeln zu können?

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Fischereischeine werden für ein Kalenderjahr, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden – er erlaubt das Angeln aber nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der Jugendfischereischein wird nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert.

Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden. Für die Erstausstellung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Verlängerungen können persönlich – oder mit Vollmacht – durch Dritte vorgenommen werden.

Bei der Neuausstellung (wenn bereits ein alter Fischereischein vorhanden ist) sowie bei einer Verlängerung des Fischereischeines ist es erforderlich ein Führungszeugnis zu beatragen. Das Führungszeugnis können Sie unter persönlicher Vorsprache bei uns beatragen.

Bei einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.

Ferienspiele

Auch in diesem Jahr haben Schulkinder von 7-12 Jahre wieder die Möglichkeit einen Teil der Sommerferien gemeinsam mit anderen Kindern und einem vielfältigen Ferienprogramm zu verbringen.

In den ersten beiden und den letzten beiden Wochen der Sommerferien finden die Ferienspiele in Münster statt. Anmeldung und Infos finden Sie auf der Seite der Kinder- und Jugendförderung.

Abteilungen

Kinderbetreuung

Fahrzeugscheinänderung

Änderungen der Halteranschrift auf dem Fahrzeugschein bei der Anmeldung
aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg oder bei einer Ummeldung innerhalb der Gemeinde Münster können Sie direkt bei uns erledigen.

Falls auf ihrem Fahrzeugschein bereits eine Adressänderung mit Aufkleber erfolgt ist, können weitere Änderungen nur bei den Zulassungsbehörden des Landkreises erfolgen.

Nur Adressänderungen!

Bei Namensänderung oder Firmenfahrzeugen muss die Änderung ebenfalls bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.

Gebühren

11,00 € pro Fahrzeugschein

Abteilungen

Einwohnermeldeamt/Bürgerservice

Feuerwehr

Notruf: Telefonnummer: 112

Feuerwehrgerätehaus Münster
Friedrich-Ebert-Straße 75
64839 Münster
Telefonnummer: 06071 36400

Die Freiwillige Feuerwehr Münster steht mit ihren ehrenamtlichen Einsatzkräften rund um die Uhr für Ihre Sicherheit zur Verfügung.

Die Schwerpunkte der Hilfeleistungen liegen in den Bereichen

  • Brandbekämpfung
  • Technische Hilfeleistung
  • Katastrophenschutz

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr Münster oder unter der oben genannten Telefonnummer.

Verwandte Suchbegriffe: Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr Münster

Friedhof

Anschriften

  • Friedhof Münster: Friedhofstraße 44, 64839 Münster
  • Friedhof Altheim: Kirchstraße 46, 64839 Münster

Ist ein Angehöriger verstorben, gilt es gewisse Schritte in die Wege zu leiten. Sie sollten einen Bestatter Ihres Vertrauens (PDF-Dokument, 200,25 KB, 10.06.2025) kontaktieren, der bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Beisetzung behilflich ist. Der Leichnam eines Verstorbenen ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines, in die Leichenhalle zu bringen. Sollte die Überführung innerhalb der festgesetzten Frist nicht ausgeführt sein, übernimmt die Gemeinde Münster die Überführung auf Kosten der Angehörigen. Die Beerdigung darf nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Der Gemeindevorstand kann im Einvernehmen mit dem Kreisgesundheitsamt oder in eigener Zuständigkeit Änderungen in den Bestattungsfristen zulassen oder anordnen (§ 8 der V0 über das Leichenwesen vom 12.03.1965). Die Beisetzungen finden werktags statt, samstags jedoch nur bis 11.00 Uhr.

Vor der Festlegung des Beerdigungstermins steht der Graberwerb. Sie können auf den Friedhöfen der Gemeinde Münster verschiedene Grabarten für Sarg- oder Urnenbeisetzungen erwerben (s.unten).

Sie können Ihre Angehörigen auf dem Friedhof Münster oder dem Friedhof in Altheim beisetzen lassen. Die Gemeinde spricht dann mit dem Bestatter und den Angehörigen den Termin der Beisetzung ab, gibt auf Wunsch der Angehörigen eine Nachricht des Todes an die örtliche Presse und fertigt einen Aushang über den Beisetzungstermin an.

Graberwerb

Vor der Festlegung des Beerdigungstermins steht der Graberwerb. Soll ein Verstorbener auf dem Friedhof Münster oder Altheim bestattet oder dessen Aschereste beigesetzt werden, erhalten die Angehörigen den Bestattungsantrag der Gemeinde Münster durch den Bestatter oder auf Anforderung direkt von uns.

Die Person, welche den Bestattungsantrag unterschreibt und sich damit zur Übernahme der im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten verpflichtet, erhält einige Tage nach der Bestattung/Beisetzung einen Gebührenbescheid und ein Grabstättenbuch, aus welchem die Dauer des Nutzungsrechts ersichtlich ist.
Ist bereits ein Grabstättenbuch vorhanden, muss dieses zur Vervollständigung/Änderung vorgelegt werden.

Erfolgt die Bestattung/Beisetzung in einem bereits vorhandenen Grab und war der Verstorbene Nutzungsberechtigter dieser Grabstätte, so wird der Auftraggeber automatisch als dessen Rechtsnachfolger eingesetzt. Ein Nutzungsberechtigter sollte für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger möglichst selbst bestimmen.

Der Graberwerber ist gleichzeitig Nutzungsberechtigter und somit auch Pflegepflichtiger, sofern die Hinterbliebenen nichts anderes bestimmen. Die Bestimmungen sind auf dem Bestattungsantrag oder als Anlage schriftlich festzuhalten und von den genannten Personen durch deren Unterschrift zu bestätigen.

Soll die Bestattung/Beisetzung in einem vorhandenen Grab erfolgen, dessen Nutzungsberechtigter nicht die Person ist, welche den Bestattungsantrag stellt, so muss der Nutzungsberechtigte sein Einverständnis schriftlich (formlos) hierzu geben. Erfolgt dies nicht, ist eine Bestattung/Beisetzung in dieser Grabstätte nicht möglich.

In dem Grabstättenbuch wird Folgendes dokumentiert: Erwerber (Nutzungsberechtigter) der Grabstätte, Grabnummer, Zeitraum des Graberwerbs. Für ein erworbenes Reihengrab wird nur eine Graburkunde erstellt, da die Ruhefrist für Reihengräber automatisch nach 20 Jahren endet. Das gleiche gilt für die anderen Grabarten bei denen eine Fristverlängerung/ Wiederbelegung nicht möglich ist. Ändert sich im Laufe der Nutzungszeit die Anschrift des Nutzungsberechtigten, so ist dies der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Gebühren

  • Die Bestattugnsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung hervor. - Seite nicht gefunden, bitte prüfen.

Verwandte Suchbegriffe: Sterbefall, Beisetzung, Beerdigung

Formulare

Abteilungen

Friedhöfe

Führungszeugnis

Auszug aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.

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Dort finden sich auch weitere Informationen und die Gebühren.

Abteilung - Einwohnermeldeamt/Bürgerservice
Telefonnummer: 06071 3002 202
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Fahrradboxen an den P+R-Anlagen

Bahnhof Münster:
Vorhanden sind 28 abschließbare Boxen direkt am Bahnsteig.

Bahnhof Altheim:
Vorhanden sind 16 abschließbare Boxen im Bereich der P+R-Anlage.

Hinweis zur Bewerbung:
Interessenten können sich in einer Warteliste vermerken lassen und werden automatisch telefonisch benachrichtigt, sobald eine Vermietung möglich ist.

Gebühren

Bahnhof Münster und Bahnhof Altheim:
Die Nutzungsgebühr beträgt 6,00 € monatlich.

Für die Überlassung der Schlüssel ist eine Kaution zu hinterlegen.

Abteilung – Finanzen

Telefonnummer: 06071 3002-134
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G

Grundsteuer

Grundsteuer: Der Grundsteuerabgabenbescheid gilt als Mehrjahresbescheid nicht nur für ein Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Solange keine Änderung eintritt, die die Höhe der Steuer oder deren Fälligkeit beeinflusst, werden die Abgaben für die Folgejahre jeweils allgemein durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Merken Sie sich daher bitte die im Bescheid angeführten Fälligkeitstermine vor, da Sie keine weiteren Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Abgaben sind in der Regel in vier Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Abgaben in einer Summe am 01.07. eines jeden Jahres zu zahlen, wenn Sie dies bis zum 15.11. des Vorjahres beantragen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens hinweisen, sofern Sie nicht bereits daran teilnehmen. Sie ersparen sich damit das Überwachen von Zahlungsterminen und das Ausfüllen von Überweisungsbelegen. Um abbuchen zu können, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Einzugsermächtigung. Wird ein Grundstück bzw. Anwesen veräußert, so bleibt der Eigentümer, dem das Grundstück bzw. Anwesen zu Beginn des Jahres gehörte, Steuerschuldner für das gesamte Veräußerungsjahr (§ 9 Grundsteuergesetz).

Die Steuerpflicht für den neuen Eigentümer beginnt erst ab dem 01.01. des Folgejahres. Wenn im Kaufvertrag eine Aufteilung der Abgaben für das Veräußerungsjahr vorgesehen ist, so bewirkt dies lediglich privatrechtliche Ansprüche zwischen Verkäufer und dem Erwerber. Das Steueramt kann in diesen Fällen keine Aufteilung der Steuerschuld vornehmen. (Dies gilt nicht in Zwangsversteigerungsverfahren). Bitte beachten Sie, dass das Steueramt erst nach Vorlage der Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt die Änderung der Eigentumsverhältnisse vornehmen kann. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Eigentümerwechsel frühzeitig mit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.

Gebühren

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der durch das Finanzamt Dieburg erlassene Grundsteuer-Messbescheid. Der darin festgesetzte Wert des Grundstückes wird von der Gemeinde nur noch mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer wird durch die Gemeindevertretung im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt des kommenden Jahres in der Haushaltssatzung festgelegt.

Die Abgaben sind in der Regel in vier Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Abgaben in einer Summe am 01.07. eines jeden Jahres zu zahlen, wenn Sie dies bis zum 15.11. des Vorjahres beantragen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Grundsteuergesetz

Abteilung – Steuern
Telefonnummer: 06071- 3002 133

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Grabräumung

Die auf den Friedhöfen Münster und Altheim gegründeten Grabmalanlagen und die Namenstafeln dürfen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

Der Antrag auf eine vorzeitige Räumung muss schriftlich gestellt und ggf. auch begründet werden. Nach regulärem Ablauf des Benutzungsrechts (bzw. der Ruhefrist bei Reihengräbern und Wiesengräbern mit Namenstafeln) sind Grabmäler usw. sowie Namenstafeln von den Berechtigten zu entfernen. Geschieht das nach Aufforderung nicht, werden die Grabmäler usw. sowie die Namenstafeln auf Kosten der Berechtigten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.

Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmäler oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem besonderen Schutz des Friedhofseigentümers im Einvernehmen mit dem zuständigen staatlichen Denkmalspfleger. Sie werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen nicht ohne besondere Einwilligung entfernt oder abgeändert werden.

Die Graberwerber/Nutzungsberechtigten werden vor Ablauf der Ruhefrist schriftlich informiert. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie das Grab durch die Gemeinde räumen lassen oder die sachgemäße Räumung privat organisieren. Sie können sich bei einer Familiengrabstätte aber auch für einen Verlängerungskauf entscheiden.

Gebühren

Die Bestattungsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung (PDF-Dokument, 173,16 KB, 11.06.2025)hervor. 

Benötigte Unterlagen

Ihr Grabstättenbuch

Abteilung - Friedhofsverwaltung
Telefonnummer: 06071 - 3002 306
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Weitere Informationen finden Sie unter

Grünflächenpflege

Pflege der im Gemeindeeigentum befindlichen Bäume, Parks und Anlagen, Gräben und Naturwege. Teils wird die umfangreiche Pflege dieser Anlagen durch die Gärtner der Gemeinde bzw. den Bauhof der Gemeinde selbst ausgeführt. Teils müssen wiederkehrende Arbeiten auch an spezielle Gartenbaubetriebe vergeben werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Um einen Garten in seiner Vielfalt genießen zu können, gilt es ein paar Aspekte im nachbarschafltichen Miteinander zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist hier alles erlaubt, sofern es nicht die Nachbarschaft stört. Immer wieder kommt es zwischen Grundstückseigentümern zu Streitigkeiten über die Bebauung und Nutzung ihrer Grundstücke sowie die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten.

Im Vordergrund stehen dabei meistens Fragen der Einfriedung, der Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern (einzuhaltende Grenzabstände) und überhängende Zweige, Wurzeln und Früchte. Aber auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Samenflug wildwachsender Pflanzen, Rasenmäherlärm führen zu Unstimmigkeiten.

Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass gewisse Normen festgeschrieben werden. Im Hess. Nachbarrechtsgesetz, das bereits seit 1962 gilt, sind Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens aufgestellt worden, an die sich jeder halten muss.

Hier finden Sie Regelungen zu Grenzwänden, Einfriedungen, Leitungsführungen und auch Grenzabstände für Pflanzen.

Es ist hier genau festgelegt, welche Abstände bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern, in Abhängigkeit der Endwuchshöhe, zur Grenze einzuhalten sind.
Erhältlich ist das Hess. Nachbarrechtsgesetz in jeder Buchhandlung. 

Noch ein Hinweis zum Schluss:

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass größere Baum- und Strauchschneidearbeiten sowie Baumfällungen im Winterhalbjahr, d.h. vom 01.09. – 28.02. erfolgen sollen, um die Brut-und Setzzeit der heimischen Vogelwelt nicht zu stören. Bitte berücksichtigen Sie diesen Aspekt im Gartenjahr.

Abteilung - Grünflächen
Telefonnummer: 06071 - 3002 308
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Gewerbesteuer

Aktueller Gewerbesteuersatz (Stand 2023)

380 Prozent v.h.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbesteuergesetz

Abteilung - Steuern
Telefonnummer: 06071 3002-134
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Weitere Informationen finden Sie im Online-Rathaus

Gewerbemeldungen

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften – GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbeummeldung:

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung:

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.

Gebühren

Jede Gewerbeanzeige, egal ob An-, Um- oder Abmeldung, kostet 28,00 €.
Eine Bestätigung dieser Anzeige kostet zusätzlich 8,00 €.

Benötigte Unterlagen

Bei Einzelunternehmen:

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung (nur bei Personen die nicht in Münster oder Altheim wohnen und mit dem Reisepass vorsprechen)
  • Aufenthaltserlaubnis (nur bei Nicht-EU-Ausländern)
  • Eintragung bei der Handwerkskammer (nur bei Handwerksbetrieben)

Bei Gesellschaften (GmbH, AG, etc.):

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung (nur bei Personen die nicht in Münster oder Altheim wohnen und mit dem Reisepass vorsprechen)
  • Aufenthaltserlaubnis (nur bei Nicht-EU-Ausländern)
  • Eintragung bei der Handwerkskammer (nur bei Handwerksbetrieben)
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Notarvertrag

Verwandte Suchbegriffe: Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung

Abteilung - Öffentliche Ordnung

Telefonnummer: 0607- 3002 201
E-Mail schreiben

Weitere Informationen finden Sie im Online-Rathaus

Geschirrmobil

Abteilung - Immobilienmanagement

Telefonnummer: 06071- 3002 303
E-Mail schreiben

Weitere Informationen finden Sie im Online-Rathaus

Verwandte Suchbegriffe: Vermietung, Mietinventar, Gemeindeinventar

Gärtnerische Gestaltung

Jeder kennt die Situation. Man besucht zum erstenmal Bekannte und kommt in eine Gegend, in der man vorher noch nie war und fühlt sich trotzdem wie zuhause. Woran liegt das, fragt man sich und schaut sich um. Klar! Die Gärten!

Die Gärten sehen aus wie bei uns daheim. Tujahecken und dahinter Zierrasen.
Von den Alpen bis zur Nord- und Ostsee. Tuja und Rasen. So stellt sich der Einfamilienhausbesitzer seinen Garten vor. Da fallen die durch professionelle Gestalter angelegten Gärten sofort ins Auge. Aber diese Art der Gartengestaltung können wir uns ja nicht leisten. Irrtum! Jeder kann aus seinem Garten einen individuellen, freundlichen, fröhlichen Garten zaubern.

Tipps:

Pflanzen Sie nur Gewächse, die hier bei uns auch heimisch sind. Die sind viel pflegeleichter, da sie unserem Klima angepasst sind und auch von der örtlichen Fauna angenommen werden. Die Tuja ist zwar bei uns weit verbreitet, gehört aber nicht zu den einheimischen Gewächsen.

Einen Hinweis auf heimische Gewächse können Sie eventuell bereits der Hinweisliste aus dem Textteil des Sie betreffenden Bebauungsplans entnehmen. Die Neuesten davon finden Sie auch in unserem Internetauftritt.

Auch Gärtnereien können Sie hier fachkundig beraten.

Sie sagen sich: Rasen muss sein! Schließlich will man ja auch mal eine Grillparty feiern, mit den Kindern spielen oder nur mal in der Sonne liegen. Aber sorgen Sie auch für eine Artenvielfalt. Blühende Sträucher und Blumen erfreuen nicht nur den vorübergehenden Spaziergänger, sondern auch Sie und Ihre Familie. Vielleicht sind Sie jetzt auch mutig geworden und wollen sogar etwas gepflegte „Unordnung” in Ihrem Garten. Hier bietet sich eine Bruchsteinmauer für Pflanzen und Kräuter an. Eventuell auch eine kleine Wasserfläche (mit oder ohne Fische) mit Wasserlauf oder Wasserfall.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Nicht nur Sie freuen sich über die Vielfalt in Ihrem Garten. Auch die Natur dankt es Ihnen. Vögel, Schmetterlinge, Libellen und Andere: Sie werden überrascht sein über die Artenvielfalt und die Freude, die schon beim Beobachten des Gartens bei Ihnen aufkommt.

Um dies jedoch realisieren und ungestört genießen zu können, müssen Sie aber auch ein paar rechtliche Dinge einhalten.

Grundsätzlich ist hier alles erlaubt, sofern es nicht die Nachbarschaft stört. Es dürfte ja wohl jedem klar sein, dass ein großer Baum, direkt an der Grenze gepflanzt, im Laufe der Zeit zu einem möglichen Streitpunkt mit dem Nachbarn werden kann.

Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass gewisse Normen festgeschrieben werden. Im Hess. Nachbarrechtsgesetz, das bereits seit 1962 gilt, sind Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens aufgestellt worden, an die sich jeder halten muss.

Hier finden Sie Regelungen zu Grenzwänden, Einfriedungen, Leitungsführungen und auch Grenzabstände für Pflanzen.

Es ist hier genau festgelegt, welche Abstände bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern, in Abhängigkeit der Endwuchshöhe, zur Grenze einzuhalten sind.

Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass das Gesetz eine Einspruchsfrist für den Nachbarn beinhaltet. Diese endet jedoch fünf Jahre nach Pflanzung des Gehölzes. Danach gibt es einen Bestandschutz.

Auf den kann man sich logischerweise nicht berufen, wenn durch den Baum oder Strauch Gefahren oder Bauschäden zu befürchten sind.

Alle Paragraphen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen.

Erhältlich ist das Hess. Nachbarrechtsgesetz in jeder Buchhandlung. Nachzulesen ist es außerdem hier beim Land Hessen.

Noch ein Hinweis zum Schluss:

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht es vor, dass größere Baum- und Strauchschneidearbeiten sowie Baumfällungen im Winterhalbjahr, d.h. vom 01.09. – 28.02. erfolgen sollen. Wenn Sie sich daran halten, gibt es auch keinen Ärger mit den Behörden.

Verwandte Suchbegriffe: Garten

Abteilung - Tiefbau

Telefonnummer: 0607- 3002 308
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Gefährliche Hunde

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen:

  1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
  3. Staffordshire-Bullterrier,
  4. Bullterrier,
  5. American Bulldog,
  6. Dogo Argentino,
  7. Kangal (Karabash),
  8. Kaukasischer Owtscharka und
  9. Rottweiler.

Weiterhin gelten auch alle Kreuzungen mit den v. g. als gefährlich.

Gebühren

  • Befristete Erlaubnis 150,00 €
  • Vorläufige Erlaubnis 55,00 €

Benötigte Unterlagen

  1. Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer
  2. Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses Belegart „0“
  3. positive Wesensprüfung
  4. Sachkundenachweis, für jede Person, die den Hund ausführt (entfällt, falls dieser der Behörde im Rahmen eines früheren Erlaubnisverfahrens für denselben Hund vorgelegt wurde)
  5. Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronischen lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet wurde
  6. Nachweis, über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Hundes
  7. Personalausweis (Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben)

Verwandte Suchbegriffe: Listenhund, Kampfhunde, Hundeverordnung

Abteilung - Öffentliche Ordnung 

Telefonnummer: 06071- 3002 201
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Weitere Informationen finden Sie im Online-Rathaus

Gewerbezentralregisterauskunft

Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt in Bonn

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Dort finden sich auch viele weitere Hinweise zu benötigten Unterlagen und Gebühren. Auf Antrag erhält jede – natürliche oder juristische – Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre
Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
    (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde:
    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

Benötigte Unterlagen

  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht mit genauen Angaben über den Grund der Antragstellung und ggf. mit der Angabe, an welche Behördenanschrift die Gewerbezentralregister-Auskunft geschickt werden soll.

Abteilung - Bürgerservice/Einwohnermeldeamt

Telefonnummer: 06071- 3002 202
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Grundsicherung nach dem SGB XII

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei denen eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt
  • Besuch einer Werkstatt für Behinderte
  • bei Feststellung einer Schwerstpflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 2) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse
  • Hilfebedürftigkeit, d.h. dass der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) oder von Personen der Bedarfsgemeinschaft sichergestellt werden kann

Formulare:

Weitere Informationen finden Sie hier

Grabstätten

Folgende verschiedene Formen von Grabstätten stehen auf den Friedhöfen Münster und Altheim zur Auswahl bzw. zum Verkauf:

Grabstätten für Sargbestattungen:

  • Reihengräber für Einzelbestattungen, auch anonyme Wiesengräber und Wiesengräber mit Namenstafeln – diese Gräber sind vom Wiederaufkauf ausgeschlossen
  • Reihengräber für zwei Bestattungen
  • Familiengräber für bis zu vier Bestattungen

Grabstätten für Urnenbestattungen:

  • Reihengräber für Einzelurnen bis zu Wahlgräbern, in die vier Urnen eingestellt werden können
  • anonyme Wiesengräber und Wiesengräber mit Namenstafeln – diese Gräber sind vom Wiederaufkauf ausgeschlossen
  • Urnennischen für maximal zwei Urnen

Grabpflege

Sämtliche Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers/der Gemeinde Münster. Der Käufer erwirbt ein Nutzungsrecht an der Grabstätte für die Zeit der Ruhefrist.

Alle Grabstätten müssen in einer den Friedhöfen würdigen Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden.

Zur Bepflanzung der Grabstätte sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, die die benachbarten Gräber nicht stören. Das Pflanzen, Umsetzen oder Beseitigen von Bäumen, größer werdenden Sträuchern und Hecken bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Gräbern zu entfernen.

Wahl- und Reihengräber sind spätestens 6 Monate nach der jeweiligen Beisetzung würdig herzurichten und bis zum Ablauf des Benutzungsrechts ordnungsgemäß in Stand zu halten. Geschieht dies trotz Aufforderung nicht, können sie ohne Entschädigung eingeebnet werden.

Nicht anonyme Wiesengräber sind spätestens 3 Monate nach der Beisetzung mit einer Namenstafel zu versehen.

Grabmale

Die Errichtung von Grabmälern, Einfriedigungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung ist unbeschadet der nach baupolizeilichen und sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnis nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung gestattet.

Die Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten nachzusuchen. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmäler usw. können auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

Die Genehmigung kann versagt werden, wenn das Grabmal usw. nicht den Vorschriften der Friedhofsordnung entspricht. Ein gleiches gilt für die Wiederverwendung alter Grabmäler.

Die Räumung der Grabstätte ist auch bei regulärem Ablauf der Nutzungsfrist bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Sie kann gegen Gebühr durch den Bauhof der Gemeinde Münster vorgenommen werden oder privat, in Absprache mit der Friedhofsverwaltung, organisiert werden.

Sollten Sie die Nutzungszeit einer Grabstätte durch Neuankauf verlängern wollen, so ist dies nur für die dann gültige Mindestruhezeit (zur Zeit 25 Jahre) möglich. Bitte fragen Sie auf der Friedhofsverwaltung nach diesen Zeiten nach.

Gebühren

Die Bestattungsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung hervor.  (PDF-Dokument, 173,16 KB, 11.06.2025)

Benötigte Unterlagen

Zum Ankauf einer Grabstätte muss ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Bestattung vorliegen. Zur Beantragung der Räumung einer Grabstätte legen Sie bitte Ihr Grabstättenbuch oder die Urkunde der Grabstätte vor.

Verwandte Suchbegriffe: Räumung der Grabstätte, Pflege der Grabstätte, Kauf eines Grabes

Formulare

Abteilung - Friedhofsverwaltung

Telefonnummer: 06071- 3002 306

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Gaststättenerlaubnis

Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, muss folgende Unterlagen sechs Wochen vor Eröffnung der zuständigen Behörde vorlegen:

  • ein Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG – zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO – zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Es muss unter Vorlage des Personalausweises persönlich vorgesprochen werden. Ausländische Mitbürger/innen müssen neben ihrem Pass eine Meldebescheinigung vorlegen.
  • eine Bescheinigung in Steuersachen – zu beantragen beim zuständigen Finanzamt

Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss lediglich eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde vornehmen.

Gebühren

Die Gebühr bei Gaststätten mit Alkoholausschank wird nach Zeitaufwand berechnet, mindestens jedoch 50,00 €. Hinzu kommt noch die Gebühr der Gewerbeanmeldung von 25,50 € bzw. 33,00 €, sollte eine Bestätigung der Gewerbemeldung benötigt werden.

Bei Gaststätten ohne Alkoholausschank wird lediglich die Gebühr der Gewerbeanmeldung fällig.

Verwandte Suchbegriffe: Schank- und Speisewirtschaft, Gaststätte

Abteilung - Öffentliche Ordnung

Telefonnummer: 06071- 3002 203

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Formulare

Weitere Informationen erhalten Sie hier

H

Haushalt

Verwandte Suchbegriffe: Ergebnishaushalt, Investitionsprogramm, Finanzhaushalt

Haushalt 2025 zum Download

Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Münster (Hessen) (PDF-Dokument, 32,8 MB, 29.07.2025) (durch die Gemeindevertretung beschlossene Fassung).

Abteilung - Finanzen

Telefonnummer: 06071- 3002 129

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Hallen und Sportanlagen

Abteilung - Immobilienmanagement

Telefonnummer: 06071- 3002 303

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Formulare

Alle weiteren Infos finden Sie hier

Hundesteuer

Gebühren

Die Steuer beträgt jährlich

  • für den ersten Hund 60,– EURO,
  • für den zweiten Hund 96,– EURO,
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund 120,– EURO.

(§ 5 Abs. 1 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Münster)

Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,– EURO. (§ 5 Abs. 3 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Münster)

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und am 01.07. eines jeden Jahres in einer Summe zu zahlen.

Zur eindeutigen Identifizierung bitten wir bei Neuanmeldungen zudem um die Zusendung eines Bildes Ihres Hundes, am liebsten als elektronische Datei an steuern@muenster-hessen.de.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Hundesteuersatzung (PDF-Dokument, 34,76 KB, 10.06.2025)

Abteilung - Steuern
Telefonnummer: 06071 3002-133
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Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Hausnummernvergabe

Hausnummern werden auf Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten vergeben.

Für die Beantragung einer Hausnummer sind folgenden Angaben notwendig:

  • Eigentümer: Name, Vorname, Adresse, (Telefonnummer)
  • Antragsteller: Name, Vorname, Adresse, (Telefonnummer)
  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
  • Lageplan mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges.

Verwandte Suchebegriffe: Hausnummer

J

Jugendsammelwoche

Jugendarbeit ist wertvoll, aber eben nicht ganz kostenlos. Einmal im Jahr gehen daher junge Menschen von Tür zu Tür („Straßen- und Haussammlung“), um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln. Die Jugendsammelwoche gibt es seit über 50 Jahren in Hessen. Sie ist ein fester Bestandteil in der hessischen Kinder- und Jugendarbeit. Auch wenn sich zwischenzeitlich zahlreiche Änderungen ergeben haben, tragen die gesammelten Spenden dazu bei, dass vielfältige Projekte für Kinder und Jugendliche verwirklicht werden können.

Abteilung – Jugendförderung
Telefonnummer: 06071 3002-405
E-Mail schreiben

Jagd- und Fischereipacht

Weitere Informationen zum Angelsport können Sie über den Angelsportverein 1955 Münster e.V. erfahren. Vorsitzender: Wolfgang Otto E-Mail-Schreiben

Wildschaden: Bei einem Unfall mit Wild, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeistation.
Polizeistation Dieburg: Telefonnummer: 06071-96560, Groß-Umstädter Straße 82, 64807 Dieburg

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Jagd: Informationen zum Hessischen Jagdgesetz

Informationen zum Bundesjagdgesetz

Fischerei: Informationen zum Hessischen Fischereigesetz

Verwandte Suchbegriffe: Jagdpacht, Fischerei

K

Klimaschutzmanagement

Abteilungen - Tiefbau

Telefonnummer: 06071- 3002 109

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Kirchenaustritt (Einwohnermeldeamt)

Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen (Bürgerämter / Meldebehörden) für den Kirchenaustritt zuständig. 

Gebühren

30,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich

Weitere Informationen

Informationsblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zum Kirchenaustritt (PDF-Dokument, 179,55 KB, 11.06.2025)

Abteilung - Bürgerservice
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Kulturprogramm

Aktuelle Infos zum Kulturprogramm gibt es hier: Kulturprogramm

Abteilung - Öffentlichkeitsarbeit und Kultur
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Reisepass für Minderjährige (früher Kinderreisepass)

Zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass in Deutschland abgeschafft. Damit verringert sich nun sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung der enorme Aufwand für eine jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Dokuments. Ein weiterer Grund für die Abschaffung war, dass der Kinderreisepass in vielen Ländern nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert wurde. Das schränkt die Verwendbarkeit erheblich ein und könnte manche Reisepläne durchkreuzen. Aktuell noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, können aber nicht mehr verlängert werden. Für Reisen außerhalb der EU ist für Kinder nun ein sechs Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Das Dokument kann mit einem neuen Formular ab sofort auch in Münster beantragt werden:

Download Antrag Reisepass, Personalausweis für Minderjährige

Dieses vollständig ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Formular muss dann zum Termin im Einwohnermeldeamt mitgebracht werden. Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, bei der Terminbuchung die dort aufgeführten wichtigen Hinweise zu lesen und zu beachten. Ein Termin kann unter folgendem Link vereinbart werden:

Zur Online-Terminvereinbarung im Rathaus

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein sowie in die Türkei genügt übrigens der Personalausweis. Weitere Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses gibt es hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Gebühren

  • Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 37,50 €
  • Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 59,50 €
  • vorläufiger Reisepass: 26, 00 €
  • Express-Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 €
  • Express-Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 €

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) !!
  • Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass
  • Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Dem Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das Zustimmungsformular muss in jedem Fall ausgefüllt zur Antragsstellung mitgebracht werden.
  • Bei der Beantragung unter 18 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteils)
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.

Verwandte Suchbegriffe: Kinderausweis, Reisepass für Minderjährige

Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Abteilung - Bürgerservice

Telefonnummer: 06071- 3002 202

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Kinder- und Jugendhilfe

Verwandte Suchbegriffe: Jugendförderung, Jugendliche, Jugend

Abteilung - Kinder- und Jugendförderung

Telefonnummer: 06071- 3002 405

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Kleingärten-Verpachtung

Verpachtet werden Kleingärten in den Kleingartengeländen „Krautstraße“ (Nähe Freizeitzentrum Münster) und „Auf dem Hamm“ (Nähe ehem. Max-Bock-Heim).

Hinweis zur Bewerbung: Interessenten werden auf eine Warteliste gesetzt. Hierfür ist ein Bewerbungsformular auszufüllen und unterschrieben an die Gemeinde Münster zu übersenden.

Abteilung - Finanzen
Telefonnummer: 06071 3002 129
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L

Lohnsteuerkarte

Seit dem 01.01.2011 ist die Gemeindeverwaltung Münster nicht mehr für die Ausstellung bzw. Änderung der Lohnsteuerkarten zuständig.

Bitte wenden Sie sich an das
Finanzamt Dieburg
Marienstraße 19
64807 Dieburg
Telefonnummer: 06071-20060

Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen, Eheschließung, Eheauflösung, Geburt eines Kindes.) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Diese Änderungen werden weiterhin auf der Lohnsteuerkarte 2010 vom Finazamt vorgenommen.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Ausstellen einer Ersatzlohnsteuerkarte für das Jahr 2011

Wird im Jahr 2011 eine Ersatzlohnsteuerkarte benötigt, stellt diese ebenfalls das zuständige Finanzamt aus.

Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum und wird zur staatlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gezahlt als

  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum

oder als

  • Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Eigenheim).

Wohngeld wird im Allgemeinen für 12 Monate bewilligt und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wird.

Die Höhe des Lastenzuschusses ist abhängig von

  • der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • die Höhe der Belastungen für den Wohnraum.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt worden sind und die Leistungen nicht als Darlehen gewährt werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben allein stehende Wehrpflichtige, soweit Mietbeihilfe durch die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt wird, außer sie sind Eigentümer von Wohnraum. In diesen Fällen liegt für die Dauer des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes kein Ausschluss vom Wohngeld vor.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag mit allen beiliegenden Anlagen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Fremdmittelbescheinigung der Bank
  • Kaufvertrag, Grundbuchauszug
  • Finanzierungsunterlagen
  • Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahre
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Vermögen (z.B. Sparbücher)

Im Einzelfall ist unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich.

Verwandte Suchbegriffe: Wohngeld, Mietzuschuss

Weitere Informationen finden Sie hier

M

Münster mobil

“Münster mobil” ermöglicht günstige Taxifahrten für Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Gemeindegebiets: Mehr lesen Sie hier im Flyer von “Münster Mobil” (PDF-Dokument, 330,76 KB, 11.06.2025)!

Abteilung - Öffentliche Ordnung
Telefonnummer: 06071 3002 201
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Müllgefäße

Sie benötigen als Neubürger neue Tonnen? Möchten sie eine größere oder eine kleinere Mülltonne, weil die alte Tonne zu klein bzw. zu groß ist?

Für diese Fälle bietet die Gemeinde Münster einen Bring- bzw. Holservice für Müllgefäße (Hausmüll, Bioabfall und Papier) an. Die Anlieferung bzw. Abholung der Mülltonnen oder Container erfolgt nach telefonischer Rücksprache durch die Gemeinde Münster.

Gebühren

Servicegebühren:

  • Müllgefäße bis 240 ltr.
  • 25,00 € für bis zu 3 Gefäße pro Anlieferung bzw. Abholung
  • 50,00 € für bis zu 6 Gefäße pro Anlieferung bzw. Abholung
  • 10,00 € zusätzlich für jedes weitere Gefäß
  • 30,00 € je 1.1 cbm Container

Natürlich können Sie auch weiterhin Ihre Mülltonnen gebührenfrei selbst bei der Gemeindeverwaltung abholen bzw. zurückbringen.

Rückgabe nicht gesäuberter Müllgefäße seit 01.05.2016 kostenpflichtig.

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) hat uns schriftlich darauf hingewiesen, dass Abfallbehälter gemäß der Abfallsatzung des ZAW nur gründlich gereinigt und von Aufklebern befreit zurückgenommen werden. Da dies auch für Tonnen gilt, die von Bürgerinnen und Bürgern am gemeindlichen Bauhof abgegeben bzw. gewechselt werden, müssen wir die durch unser Personal notwendigen Reinigungsarbeiten verursachergerecht weitergeben. Aus diesem Grund ist für die Abgabe von nicht gründlich gereinigten Gefäßen bzw. für beklebte Gefäße ab dem 01.05.2016 eine Kostenerstattung für das Reinigen von 25,00 € je Gefäß zu zahlen, da ansonsten die Annahme der Gefäße verweigert wird.

Müllgebühren im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Verwandte Suchbegriffe: Abfallbehälter, Wertstofftonnen, Restmülltonnen

Abteilung - Steuern
Telefonnummer: 06071 3002 133
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N

Namensänderung

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt. Dies ist beispielsweise bei Namen der Fall, die Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache mit sich bringen, anstößig oder lächerlich klingen.

Änderungen von Vornamen werden durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Münster entschieden. Über die Änderung von Familiennamen entscheidet der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

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Voraussetzung zu Namensänderungen sind:

  • das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Namensänderung
  • die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Asylberechtigung
  • Wohnsitz in Münster (Hessen)

Anträge und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie für den Einzelfall im Zimmer 4 im Rathaus.

Gebühren

160,00 €

Seit dem 1. November 2018 gibt es die Möglichkeit, seinen zweiten Vornamen auch offiziell in den Passdokumenten zum ersten Vornamen zu machen. Damit kam der Gesetzgeber dem Wunsch vieler Bürger nach, die als Rufnamen nicht ihren ersten sondern ihren zweiten Vornamen etabliert hatten.

Die Reihenfolge der Vornamen kann nun durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden.

Abteilung - Bürgerservice

Telefonnummer: 06071- 3002 202

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O

Ortsrecht

Abteilung - Hauptverwaltung

Telefonnummer: 06071- 3002 401

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Ortsgericht

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz. Münster besitzt zwei Ortsgerichtsbezirke.

Münster I ist zuständig für die Ortsteile Münster und Breitefeld.

Münster II ist zuständig für den Ortsteil Altheim.

Die genauen Ansprechpartner finden sie hier 

P

Personennahverkehr

Wie uns die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (Dadina) mitgeteilt hat, werden die Fahrplanbereichshefte aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht mehr aufgelegt. Der Dadina-Vorstand hat entschieden, die Fahrplanbuchproduktion gänzlich einzustellen.

Die einzelnen Fahrpläne der verschiedenen Linien sind alle von der DADINA entsprechend aufbereitet worden und auf der Internetseite www.dadina.de abrufbar. Die Gemeindeverwaltung bittet um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung

Vom Rhein-Main-Verkehrsverbund(RMV) wird außerdem eine sehr gute elektronische Verkehrsauskunft angeboten, die alle individuellen Aspekte der Fahrgäste berücksichtigen kann.

“Münster-mobil” ist ein Angebot Ihrer Gemeinde Münster für kostengünstige innerörtliche Taxifahrten.

Wie funktioniert “Münster-mobil”?

Einfach spätestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit bei der “Münster-mobil”-Zentrale, Telefonnummer: 06071 38888 (Taxi-Dienst Reichenbach) anrufen. Der Zustieg erfolgt an dem von Ihnen gewünschten Ort in Münster oder in einem seiner beiden Ortsteile Altheim bzw. Breitefeld, wobei Ihre Fahrt an einer beliebigen Andresse innerhalb unserer Gemeinde enden muss. Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen von “Münster-mobil” ausgeschlossen.

Betriebszeiten:

montags bis freitags (außer an Feiertagen) jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (dabei ist der Zeitpunkt des Fahrtantritts entscheidend!)

Fahrpreise (bis zu 4 Personen, die gemeinsam 1 Taxi anfordern):
4,00 Euro je angeforderter Fahrt

ermäßigt:
2,50 Euro je angeforderte Fahrt, sofern eine der zu befördernden Fahrgäste zu folgendem Personenkreis gehört:

  • Inhaber/in eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60%

Der entsprechende Ausweis ist bei jeder Fahrt vorzuzeigen, da sonst der volle Fahrpreis zu entrichten ist. Einen Informationsflyer können Sie unter Formulare (siehe unten) herunterladen.

Verwandte Suchbegriffe: ÖPNV, Münster-Mobil

Abteilung - Öffentliche Ordnung

Telefonnummer: 06071- 3002 201
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Formulare

R

Räumungsklage, Räumungstermin

Was ist zu tun bei Mietschulden, einem Räumungstermin oder Räumungsklage:

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und bitten um eine Ratenzahlung oder erklären Sie Ihre persönliche Situation.

Sprechen Sie mit dem zuständigen Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher innerhalb von 2 Wochen bitten Sie um Aufschub, erklären Sie Ihre Situation.

Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter Darmstadt-Dieburg, falls Sie schon Leistungen nach dem SGB II – Hartz IV erhalten.

Beantragen Sie Leistungen beim Jobcenter Darmstadt-Dieburg, falls Sie noch kein Leistungsbezieher sind, beim Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreisagentur für Beschäftigung, Jobcenter, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt.

Das Jobcenter kann prüfen, ob  –je nach Umständen- Kosten für Energie (Strom, Gas usw.) sowie rückständige Mietkosten für Sie übernommen werden können.

Die Abteilung Liegenschaften der Gemeinde Münster vermietet für sozial schwache Menschen gemeindeeigene Wohnungen, Wohnungen in der Seniorenwohnanlage und Wohnungen mit Belegungsrecht.

Hinweis zur Bewerbung:

Interessenten können sich in eine Warteliste eintragen lassen. Hierfür ist ein Bewerbungsformular auszufüllen und unterschrieben an die Gemeinde Münster zu übersenden.

Die Gültigkeit der Bewerbung ist nach Eingangsdatum auf 2 Jahre befristet. Nach Ablauf der Frist muss, bei Bedarf, eine neue Bewerbung eingereicht werden.

Verwandte Suchbegriffe: Mietschulden, Räumung, Wohnungsräumung

Abteilung - Soziales

Telefonnummer: 06071- 3002 505

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Weitere Informationen finden Sie hier

Rentenversicherung

Für Fragen und Auskünfte rund um das Thema Rente steht die Deutsche Rentenversicherung bereit: deutsche-rentenversicherung.de

Abteilung - Soziales

Weitere Informationen finden Sie hier

Reisegewerbe

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, betreibt ein Reisegewerbe und benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte)

Gebühren gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)

Natürliche Personen 333,00 €
Juristische Personen 388,00 €

Benötigte Unterlagen

  1. Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  2. Bundespersonalausweis/Reisepass
  3. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Ausländern)
  4. Führungszeugnis Belegart „0“ (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
  5. Gewerbezentralregister-Auszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
  6. Auszug aus dem Insolvenzgericht
  7. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  8. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt.

Verwandte Suchbegriffe: Reisegewerbekarte

Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Abteilung - Öffentliche Ordnung

Telefonnummer: 06071- 3002 201

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Restmüllsäcke, Verkauf

Verkaufsstellen:
Rathaus Münster – Empfang zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Gebühren

Stückpreis: 7,90 €
Darin enthalten ist auch bereits die Gebühr für die Abholung an den im Abfallkalender ausgewiesenen Terminen der Restmülltonnenleerungen.

Verwandte Suchbegriffe: Abfallsäcke, Müllsäcke, Verkauf

Rattenbekämpfung

Essensreste gehören in die grüne Tonne und nicht in den Abfluss!
In letzter Zeit stellt unsere Kläranlage vermehrt fest, dass Essensreste über die Toilette bzw. den Abfluss in den Kanal entsorgt werden. Dies hat neben einem größeren Aufwand in der Kläranlage auch einen erhöhten Rattenbefall der Kanäle in Münster und Altheim zur Folge.

Durch die unsachgemäße Entsorgung der Speisereste werden den Ratten ideale Lebensbedingungen im Abwasserkanal geschaffen. Sie haben dadurch gute Voraussetzungen sich zu vermehren und Schäden anzurichten.

Lassen Sie sich nicht täuschen, das Problem betrifft nicht nur den öffentlichen Kanal, sondern zieht sich auch in die Hausentwässerungsanlage hinein, von wo aus die Nahrungszufuhr kommt.
Die Gemeinde lässt jährliche Rattenbekämpfungsmaßnahmen sowie Nachkontrollen durchführen. Diese Maßnahmen können auf Dauer aber nur dann erfolgreich sein, wenn auf der anderen Seite nicht durch die weitere Zufuhr von Nahrung in Form von Essensresten ein Füttern der Ratten erfolgt.

Speisereste gehören nicht über die Toilette oder die Abflüsse in den Kanal, sondern in die grüne Tonne.

Im Hinblick auf die Gefahren, die von den Ratten ausgehen und die Kosten, die durch die Bekämpfung der Ratten entstehen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Abteilung - Kläranlage

Telefonnummer: 06071- 3002 820

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Reisepass

Die benötigen einen Reisepass? Welche Länder bei Einreise auf einen Reisepass bestehen, erfragen Sie bitte beim zuständigen Konsulat oder im Internet unter Auswärtiges Amt.

Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können und nur die Auskünfte der zuständigen Konsulate oder des Auswärtigen Amtes deshalb bindend sind.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in besonderen Einzelfällen und nur nach Vorlage entsprechender Unterlagen möglich.

Der vorläufige Reisepass ist nicht für die visumfreie Einreise in die USA zugelassen.

Ein vor dem 24. Lebensjahr ausgestellter Reisepass ist 6 Jahre gültig.
Ein ab dem 24. Lebensjahr ausgestellter Reisepass ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Online-Services

Reisepass beantragen – Termin jetzt online buchen!

Vorläufigen Reisepass beantragen – Termin jetzt online buchen!

Online-Statusabfrage eines beantragten Passes oder Personalausweises

Gebühren

  • Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 37,50 €
  • Reisepass 32 Seiten (über 24 Jahren) 70,00 €
  • Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 59,50 €
  • Reisepass 48 Seiten (über 24 Jahren) 92,00 €
  • vorläufiger Reisepass 26,00 €
  • Express-Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 €
  • Express-Reisepass 32 Seiten (über 24 Jahren) 102,00 €
  • Express-Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 €
  • Express-Reisepass 48 Seiten (über 24 Jahren) 124,00 €

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate!!)
  • Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass
  • Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Dem Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Bitte Antrag Kinderreisepass beachten und mitbringen)
    Das Zustimmungsformular muss in jedem Fall ausgefüllt zur Antragsstellung mitgebracht werden.
  • Bei der Beantragung unter 16 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteil)
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.

Verwandte Suchbegriffe: Vorläufiger Reisepass, Pass, Statusabfrage

Formulare

Antrag Reisepass, Personalausweis für Minderjährige (früher “Kinderreisepass”) (PDF-Dokument, 162,21 KB, 11.06.2025)

Vollmacht für die Abholung eines Reisepasses (PDF-Dokument, 273,22 KB, 11.06.2025)

Abteilung - Bürgerservice

Telefonnummer: 06071- 3002 202

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S

Standesamt

Die Stadt Dieburg und die Gemeinden Münster, Eppertshausen und Messel bilden mit Wirkung vom 01. April 2010 einen einheitlichen Standesamtsbezirk. Der neue Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung „Standesamt Dieburg“ und hat seinen Sitz in Dieburg. Der einheitliche Standesamtsbezirk übernimmt sämtliche Aufgaben der bisherigen Standesämter der vier Kommunen.

Seit 2010 ist für die Beurkundungen der Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Lebenspartnerschaften) und aller weiteren Personenstandsangelegenheiten sowie in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Einbürgerungen) das Standesamt Dieburg zuständig.

Urkunden aus den Personenstandsbüchern / Registern des seitherigen Standesamts Münster können

Telefonisch:
Telefonnummer: 06071 2002 101
06071 2002 102
06071 2002 103
06071 2002 104

Schriftlich:
Markt 4
64807 Dieburg

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Hinweis:
Dokumente können persönlich beim Standesamt Dieburg bestellt und abgeholt werden.

Eheschließungen sind, nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung und Terminfestlegung beim Standesamt, in Dieburg möglich.

Folgende Leistungen sind ab sofort online möglich:

Voranmeldung einer Eheschließung

Voranzeige einer Geburt

Voranzeige eines Sterbefalls

Beantragung von Geburtsurkunden

Beantragung von Eheurkunden

Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

Sterbeurkunde anfordern

Alternative Suchbegriffe: Geburtsurkunde, Standesamtsbezirk, Standesbeamter, Standesbeamte

Abteilung - Bürgerserive

Telefonnummer: 06071- 3002 202

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Soziale Angelegenheiten

Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick: Von Kindergeld über Wohngeld bis hin zu Unterhalt und Bafög – dieses Schaubild der Familienkasse Hessen bietet einen Überblick über die wichtigsten Leistungen sowie die dazugehörigen Ansprechpartner*innen in der Kreisverwaltung:

Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick anzeigen (PDF-Dokument, 2,25 MB, 11.06.2025)

Renten- und Sozialanträge können nach Vereinbarung am Empfang des Rathauses Münster ausgegeben werden. 

Verwandte Suchbegriffe: Hilfe bei sozialen Fragen

Abteilung - Soziales
Telefonnummer: 06071 3002 505
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Weitere Informationen finden Sie hier​​​​​​​

Städtepartnerschaften

Die Gemeinde Münster unterhält eine Partnerschaft mit der österreichischen Gemeinde Abtenau im Salzburger Land und seit 2015 mit dem italienischen Lastra a Signa. Ausserdem ist Münster Patengemeinde der Gemeinde Reinsdorf im Landkreis Zwickauer Land.

Zudem gibt es in Münster einen Partnerschaftsverein für die Städtepartnerschaft mit Lastra a Signa, der ebenfalls einen eigenen Webauftritt hat und sich über neue Mitglieder sehr freut.

Weitere Informationen finden Sie bei uns unter Bürgerservice & Verwaltung – Partnergemeinden.

Verwandte Suchbegriffe: Partnergemeinden

Abteilungen - Öffentlichkeitsarbeit und Kultur

Telefonnummer: 06071- 3002 505

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Straßenverkehr

Verwandte Suchbegriffe: Straßensperrung, Gerüste

Abteilungen - Öffentliche Ordnung

Telefonnummer: 06071- 3002 201

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Straßenbeleuchtung

“Mängelmelder Straßenbeleuchtung”:  Mängelmelder Straßenbeleuchtung für Kommunen: e-netz Südhessen AG (e-netz-suedhessen.de)

Verwandte Suchbegriffe: Lampen, Laternen, Beleuchtung

Abteilungen - Hochbau

Telefonnummer: 06071- 3002 301

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Sonstige erlaubnispflichtige Gewerbe

Für folgende Gewerbe wird neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis benötigt:

  1. Betrieb einer Spielhalle,
  2. Bewachungsgewerbe,
  3. Versteigerergewerbe,
  4. Pfandleihgewerbe,
  5. Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Gebühren

  1. Betrieb einer Spielhalle 5.000,00 €
  2. Bewachungsgewerbe 1.000,00 €
  3. Versteigerergewerbe für natürliche Personen 300,00 €
    Versteigerergewerbe für juristische Personen 350,00 €
  4. Pfandleihgewerbe 1.000,00 €
  5. Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 2.000,00 €

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen können Sie den unten angeführten Anträgen entnehmen.

Verwandte Suchbegriffe: Aufstellererlaubnis, Bewachungsgewerbe, Pfandleihgewerbe

Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Abteilungen - Öffentliche Ordnung 

Telefonnummer: 0607- 3002 201

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Straßen- und Gehwegschäden

Schäden an Straßen und Gehwegen können hier über den Kümmerkasten der Gemeinde Münster der Verwaltung gemeldet werden.

Verwandte Suchbegriffe: Schlaglöcher, Straßenschäden, Gehwegschäden

Schiedsamt

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz. Münster besitzt zwei Schiedsamtsbezirke.

Münster I ist zuständig für die Ortsteile Münster und Breitefeld.

Münster II ist zuständig für den Ortsteil Altheim.

Die genauen Ansprechpartner/innen finden sie hier

Schankerlaubnis

Wer anlässlich einer Feier, einer Party, einer Veranstaltung usw. Getränke ausschenken möchte (egal ob mit oder ohne alkoholhaltige Getränke), hat dies dem Gemeindevorstand der Gemeinde Münster unter Angabe der folgenden Daten mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.

  • Name und Vorname mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Veranstaltung,
  • die vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die ungefähre Anzahl der zu erwartenden Besucher.

Gebühren

Die Gebühr beträgt je Veranstaltungstag 20,00 €.

Verwandte Suchbegriffe: Alkoholausschank, Gestattung

Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Abteilungen - Öffentliche Ordnung 

Telefonnummer: 06071- 3002 201

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Sonderabfall

Sonderabfälle müssen zum Schadstoffmobil gebracht werden. Das sollten Sie bei der Abgabe von Sonderabfall unbedingt beachten:

  • Stellen Sie Sonderabfall nicht einfach ab (Gefahr für Kinder etc.)
  • übergeben Sie ihn zu den Sammelterminen direkt dem Fachpersonal am Schadstoffmobil.
  • Sonderabfälle verschiedener Art dürfen auf keinen Fall zusammengeschüttet oder vermischt werden.
  • Die maximale Anlieferungsmenge ist 100 Liter pro Annahmetag.
  • Die maximalen Gebinde sind 20 Liter-Behälter.

Achtung: keine Entsorgung über die Restmülltonne, Spülbecken oder Kanal.

Weitere Informationen erhalten Sie bei vom Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung.

Das gehört zum Schadstoffmobil:

  • Abbeizmittel
  • Bremsflüssigkeit
  • Desinfektionsmittel
  • Farben und Lacke (flüssig)
  • Halon-Feuerlöscher
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel
  • Kitte, Spachtelmasse, Wachse
  • Klebstoffe
  • Kondensatoren
  • Laborchemikalien
  • Lösungsmittel
  • Möbelpolituren
  • Ölverschmutzte Lappen
  • Pflanzenschutzmittel
  • Säuren, Laugen
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Speiseöl, Frittieröl
  • Spraydosen (mit schädlichen Inhaltsstoffen)
  • Thermometer
  • Waschbenzin

Das gehört nicht zum Schadstoffmobil:

  • Ausgehärtete Lackfarben (in die Restmülltonne)
  • wasserlösliche Dispersionsfarben (verfestigt in die Restmülltonne)
  • Gasflaschen, z.B. Druckgasflaschen, Campinggas (zurück zum Handel, Hersteller)
  • Pulver-Feuerlöscher (zurück zum Handel, Hersteller)
  • Munition (Abgabe bei der Polizei)

Gebühren

Die Kosten der Nutzung des Schadstoffmobils sind bereits in den Gebühren für die Restmüllbeseitigung enthalten.

Verwandte Suchbegriffe: Schadstoffmobil

T

Trauerfall

In Zusammenarbeit mit dem Bestatter die Beisetzung/Beerdigung planen und durchführen.

Wenn ein Angehöriger verstirbt, sollte man einen Bestatter seines Vertrauens kontaktieren der bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Beisetzung behilflich ist, denn die Leiche eines Verstorbenen ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines, in die Leichenhalle zu bringen.

Die Gemeinde spricht dann mit dem Bestatter und den Angehörigen den Termin der Beisetzung ab, gibt auf Wunsch der Angehörigen eine Nachricht des Todes an die örtliche Presse und fertigt einen Aushang über den Beisetzungstermin an.

Gebühren

Die Bestattugnsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung hervor (PDF-Dokument, 173,16 KB, 11.06.2025)

Benötigte Unterlagen

a – Antrag auf Bestattung
b – evtl. Antrag auf Datensperre
c – Leichenschauschein (nichtvertraulicher Teil)
d – Sterbefallbescheinigung des zuständigen Standesamtes
e – Urkunde des Krematoriums über die zweite Leichenschau und über die Einäscherung

Die Unterlagen c bis e werden der Friedhofsverwaltung direkt vom Bestatter bzw. vom Krematorium zugestellt.

Verwandte Suchbegriffe: Sterbefall, Tod

Formulare

Weitere Information finden Sie hier

Abteilung - Friedhofsverwaltung

Telefonnummer: 06071- 3002 306

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U

Umzugsratgeber

An- oder Ummeldung

Abteilung - Bürgerservice/ Einwohnemeldeamt

Telefonnummer: 06071- 3002 202

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Meldefrist: Eine Woche

Kraftfahrzeug ummelden

Standorte der Zulassungsstellen finden Sie hier

Versorgungsbetriebe

Wasser, Strom, Gas – Anbieter informieren

  • Zählerstand am alten und neuen Wohnsitz ablesen lassen

Versicherungen

Alle Versicherer informieren

  • Adressänderung mit Versicherungsart und Versicherungsscheinnummer angeben

Post

Nachsendeantrag rechtzeitig bei der zuständigen Poststelle beantragen

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 10 80 25
50829 Köln

Zeitungen und Zeitschriften

Antrag auf Anschriftenänderung

  • Zustellpostamt oder Verlag benachrichtigen

Weitere Stellen informieren

  • Finanzamt
  • Bankverbindungen
  • Postscheckamt
  • Dauer- und Einziehungsaufträge bei Banken anpassen

Telefonanbieter

  • Telefonanschluss schriftlich kündigen
  • Weitergabe an Wohnungsnachfolger klären
  • Anschlussbedarf am neuen Wohnort mitteilen

Kinder

  • Kinder rechtzeitig bei Schule oder Kindergarten abmelden
  • Neue Einrichtung am neuen Wohnort klären

Kindergeld

  • Beim bisherigen Arbeitsamt abmelden
  • Beim neuen Arbeitsamt anmelden

Müllentsorgung

An- oder Abmeldung von Müllgefäßen

Abteilung - Steuern

Telefonnummer: 06071- 3002 133

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Weitere Hinweise

  • Schornsteinfeger benachrichtigen
  • Regelmäßige Lieferdienste (z. B. Getränke, Bücher) abbestellen

Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen

Eltern oder allein erziehende Elternteile, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind die Kindergartenbeiträge selbst zu bezahlen, können die Übernahme der Beiträge beantragen.

Nach erfolgter Einkommensberechnung entsprechend der Einkommensgrenze der Hilfen in besonderen Lebenslagen wird festgestellt, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und die beantragten Leistungen vom Jugendamt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) übernommen werden.

Die Bewilligung gilt dann meistens für ein Kindergartenjahr. Wird die Hilfe weiterhin benötigt, ist noch vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Folgeantrag zu stellen.

Benötigte Unterlagen

Es werden Nachweise über das monatliche Einkommen (Verdienst, Kindergeld, Unterhalt, Rente usw.) und die monatlichen Ausgaben (Miete, Fahrkosten usw.) benötigt.

Abteilung - Kindertagesstättenverwaltung

Telefonnummer: 06071- 3002 403

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Übermittlungssperre (Einwohnermeldeamt)

Die Einrichtung folgender Sperre(n) im Melderegister über ihre persönlichen Daten sind möglich:

  1. Da ich nicht der Religionsgesellschaft meines Ehegatten angehöre, beantrage ich gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG),dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten übermittelt werden.
  2. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten, wenn ich ein Alters- oder Ehejubiläum begehe und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).
  3. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
  4. Ich widerspreche der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 i.v.m. $ 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre.
  5. Ich widerspreche der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.

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Gebühren

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Antragsformular

Verwandte Suchbegriffe: Auskunftssperre, Sperren

Formulare

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre (PDF-Dokument, 154,16 KB, 11.06.2025)

Abteilungen

Einwohnermeldeamt/Bürgerservice

V

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen: Mannschaftsfahrten, Radrennen, vergleichbare und sonstige Veranstaltungen

Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) finden Sie hier und könne Sie online direkt einreichen: pro.form.cloud

Ansprechpartner - Öffentliche Ordnung 

Telefonnummer: 06071 3002 201
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Vereinswesen

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Abteilung - Wirtschaftförderung, Vereine und Soziales

Telefonnummer: 06071- 3002 505

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Vermietung von Wohnungen

Zur Vermietung stehen gemeindeeigene Wohnungen, Wohnungen in der Seniorenwohnanlage und Wohnungen mit Belegungsrecht zur Verfügung.

Hinweis zur Bewerbung: Interessenten können sich in eine Warteliste eintragen lassen. Hierfür ist ein Bewerbungsformular auszufüllen und unterschrieben an die Gemeinde Münster zu übersenden.

Die Gültigkeit der Bewerbung ist nach Eingangsdatum auf 2 Jahre befristet. Nach Ablauf der Frist muss, bei Bedarf, eine neue Bewerbung eingereicht werden.

Abteilung - Soziales

Telefonnummer: 06071- 3002 505

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Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Verwandte Suchbegriffe: Seniorenwohnung, Mietwohnung

Verkauf von Grundstücken

Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken.

  • Gewerbegrundstücke
  • Wohngrundstücke

Die Gemeinde Münster verkauft eigene Grundstücke zum Bau von Wohnungen/Wohnhäusern oder zur gewerblichen Nutzung.

Neue Baugebiete werden in der Presse angekündigt – im Moment sind keine Grundstücke im Angebot.

Abteilung - Planung, Bau und Liegenschaften

Telefonnummer: 06071-  3002 301

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Verwandte Suchbegriffe: Grundstücke, Grundstückverkauf

W

Windelcontainer

Interessierte gehen dabei wie folgt vor: Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Münster (Personalausweis oder Meldebescheinigung mitbringen!) mit Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr oder Pflegebedürftigen im Haushalt. Als Nachweis muss die Geburtsurkunde des Kindes oder bei Pflegebedürftigen ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Auch Münsterer Tageseltern und Pflegeeltern mit Wohnsitz in Münster, die mit der Pflegschaft über den Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragt wurden, können gegen Vorlage eines Nachweises einen Schlüssel beantragen. Die Nutzung gilt für Familien mit Kleinkindern bis zum vollendetem 3. Lebensjahr und für Pflegebedürftige.

Standorte im gemeindegebiet: Abtenauer Platz, Werlacher Weg und Sport- u. Kulturhalle Altheim

Die Kaution in Höhe von 100,00 € für den Schlüssel ist mit Antragstellung zu überweisen.

Die vollständigen Nutzungsbedingungen können im Antragsformular eingesehen werden. Antragsformular zum Download:

Weitere Informationen finden Sie hier

Ansprechpartnerin - Finanzen
Telefonnummer: 06071 3002 136
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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum und wird zur staatlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gezahlt als

  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum

oder als

  • Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Eigenheim).

Wohngeld wird im Allgemeinen für 12 Monate bewilligt und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wird.

Die Höhe des Mietzuschusses ist abhängig von

  • der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der Miete für den Wohnraum.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind z.B. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt worden sind und die Leistungen nicht als Darlehen gewährt werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben allein stehende Wehrpflichtige, soweit Mietbeihilfe durch die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt wird, außer sie sind Eigentümer von Wohnraum. In diesen Fällen liegt für die Dauer des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes kein Ausschluss vom Wohngeld vor.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag mit allen beiliegenden Anlagen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Mietvertrag
  • Mietquittungen der letzten drei Monate
  • Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahre
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Vermögen (z.B. Sparbücher)

Im Einzelfall ist unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie hier

Abteilung - Soziales

Telefonnummer: 06071- 3002 505

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Verwandte Suchbegriffe: Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietzuschuss

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Haushaltsbescheinigung, abgestempelt von der Meldebehörde
  • Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid
  • Mietvertrag der derzeitigen Wohnung
  • Pass für alle im Antrag genannten ausländischen Personen
  • Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
  • Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über eine Schwangerschaft mit Entbindungstermin
  • Belege über den Bezug von Kindergeld und Unterhalt
  • Kündigungsschreiben des Vermieters, ggf. Räumungsurteil
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über die Veränderung der Einnahmen in den nächsten 12 Monaten

Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich, dies hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Abteilung - Soziales
Telefonnummer: 06071 3002 505
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Formulare

Weitere Informationen finden Sie hier

Winterdienst

Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung (PDF-Dokument, 231,68 KB, 11.06.2025) geregelt. Die Gemeinde Münster führt den Winterdienst bei den gemeindeeigenen Liegenschaften sowie auf den Hauptverkehrs- sowie in stark frequentierten Straßen durch.

Verwandte Suchbegriffe: Schneeräumung, Streudienst, Glatteis

Abteilung - Öffentliche Ordnung 

Telefonnummer: 06071- 3002 201

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Wiederkehrende Straßenbeiträge

Hinweis:
Beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen werden ortsteilbezogen abgerechnet. Das heißt, dass nur die Eigentümer des Ortsteils (Altheim, Breitefeld, Münster) zu Zahlungen herangezogen werden, in dem im Vorjahr Maßnahmen durchgeführt wurden.

„Wiederkehrende Beiträge“ werden erhoben, sobald Straßenausbauarbeiten durchgeführt wurden. Sie erleichtern gegenüber den „einmaligen Beiträgen“ die gleiche Verteilung der Lasten auf alle Schultern, da alle Grundstückseigentümer einzahlen. Nicht nur die Anlieger, sondern alle Grundstückseigentümer im Gebiet sind in diesem Falle abgabepflichtig. Die jährliche Umlage ist weniger belastend für den einzelnen. Für den Um- oder Ausbau öffentlicher Straßen tritt so das sozial verträgliche Solidarprinzip in Kraft. Die Beiträge sind zweckgebunden und fließen ausschließlich in Investitionen des Münsterer Ortsnetzes. Zusatzkosten am Kanal dürfen nicht umgelegt werden, ebenso wenig wie Arbeiten, die nicht der „grundhaften Erneuerung“ einer Straße dienen, wie beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern.

Die Umstellung bedeutete zunächst viel Arbeit. Abrechnungsgebiete mussten festgelegt werden. Die Größen der Grundstücke an den Straßen und die Anzahl der Vollgeschosse der Häuser mussten festgestellt werden. Denn die Beiträge berechnen sich aus der Grundstücksgröße, Geschossigkeit und der Nutzungsart. Maßgeblich für die Beitragserhebung ist allerdings nicht die eigentliche Anzahl der Vollgeschosse, sondern die höchstzulässige Anzahl von Vollgeschossen auf den Grundstücken. Die Nutzungsart ergibt sich aus der gewerblichen oder privaten Nutzung eines Grundstückes. Gewerblich genutzte Grundstücke werden aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens mit einem bis zu 20 prozentigen Aufschlag belegt. Die Veranlagungsfläche berechnet sich aus der Grundstücksgröße (plus eventuell anfallendem Gewerbezuschlag) und der höchstzulässige Anzahl von Vollgeschossen.

Informationsblatt mit häufig gestellten Fragen (PDF-Dokument, 68,88 KB, 11.06.2025)

SEPA-Einzugsermächtigung Gemeinschaftskasse (Strassenbeitraege) (PDF-Dokument, 442,08 KB, 03.09.2025)

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (PDF-Dokument, 100,45 KB, 11.06.2025)

Verwandte Suchbegriffe: Straßenbeiträge

Abteilung - Finanzen

Telefonnummer: 06071- 3002 129

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Z

Zahlungsverkehr

Bankverbindungen:

Sparkasse Dieburg: DE58 5085 2651 0083 3039 25

oder

Sparkasse Darmstadt: DE86 5085 0150 0000 5482 00

Verwandte Suchbegriffe: Überweisung, Bankverbindung

Formulare

SEPA-Einzugsermächtigung Gemeinschaftskasse (für Steuerforderungen) (PDF-Dokument, 440,58 KB, 10.06.2025)

SEPA-Einzugsermächtigung Gemeinschaftskasse (für Miet- und Pachtforderungen) (PDF-Dokument, 442,59 KB, 10.06.2025)

Abteilung - Finanen

Telefonnummer: 06071- 3002 129

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Kontakt & Informationen

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Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8
64839 Münster (Hessen)
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