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VaiQ
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Wahlen

Wahlen

Am Sonntag, 30. August 2026 findet die Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Münster (Hessen) statt. Die Neuwahl ist nach dem überraschenden Tod von Bürgermeister Joachim Schledt nötig geworden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Wahl nach “unvorhergesehenem Freiwerden” der Stelle innerhalb von 4 Monaten erfolgen muss. Bei der Wahl am 9. August 2026 hatte keiner der Kandidaten die nötige Mehrheit erzielt.

Zum Ergebnisportal der Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

Erstelldatum08.09.2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Münster (Hessen) am 30.08.2026

Am 03.09.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Anzahl der Wahlberechtigten    10.896
Anzahl der Wählerinnen und Wähler    5.493
Anzahl der gültigen Stimmen    5.436
Anzahl der ungültigen Stimmen    57

Die Wahlbeteiligung betrug 50,41 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr.    Familien- und Rufname    Träger des Wahlvorschlags    Stimmen    Prozent (%)
1    Schroeter, Jörg    Freie Demokratische Partei (FDP)    2.585    47,55 %
2    Milligan, Marcus    Milligan, Marcus    2.851    52,45 %

Auf den Bewerber Herrn Milligan, Marcus sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Münster (Hessen) gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Mozartstraße 8, 64839 Münster (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Münster (Hessen), den 03.09.2026
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter

Kontakt & Informationen

Hauptverwaltung
Telefonnummer: 06071 3002-401
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