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VaiQ
Diese Webseite nutzt den Konversationsagenten VaiQ, der über eine technische Schnittstelle (API) eingebunden ist.
Verarbeitungsunternehmen
Anbieter dieses Dienstes ist die Vaibrant GmbH, Thal 1, 83620 Feldkirchen-Westerham. Die Vaibrant GmbH handelt hierbei als Auftragsverarbeiter im Auftrag der Kommune.
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Der Einsatz des VaiQ-Konversationsagenten dient dazu, Ihnen Informationen in Text- oder Sprachform bereitzustellen und unser Online-Angebot bürgernah und effizient zu gestalten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Im Rahmen der Nutzung des Konversationsagenten werden ausschließlich die Daten verarbeitet, die für die Bereitstellung und Sicherheit des Dienstes erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere technische Informationen wie Ihre IP-Adresse und der Zeitpunkt der Nutzung.

Erhobene Daten

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Die Eingabe personenbezogener Daten wie Name, Adresse oder Bankverbindungsdaten ist nicht erforderlich und beeinflusst die Nutzung nicht. Bitte geben Sie keine sensiblen Informationen preis

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 HDSIG. Sie haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Alle von Ihnen während der Nutzung eingegebenen Daten werden unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Konversation gelöscht.Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Interaktion bewerten (z.B. durch "Daumen hoch" oder "Daumen runter"). In diesem Fall werden die Konversationsinhalte zur Qualitätssicherung für maximal drei Monate gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Zugriff auf diese Daten haben nur befugte Mitarbeitende der Kommune sowie der Vaibrant GmbH im Rahmen der Dienstleistung.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Terminvereinbarung
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain "muenster-hessen.de" veröffentlichten Website der Gemeinde Münster. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Links nicht korrekt betitelt:

  1. Beschreibung: Nicht alle Links in unserem Chatbot VaiQ sind korrekt betitelt.
  2. Maßnahmen: Das zuständige Team von vaibrant wird diese Mängel nach und nach beheben.

Externer Dienst:

  1. Beschreibung: Auf allen Seiten ist ein externer Dienst (VaiQ) eingebunden welcher nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  2. Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Münster kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Münster auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Münster überarbeitet werden. Die Gemeinde ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Münster bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 erstellt und zuletzt am 15.09.2025 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Münster

Team Webdesign
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann,

Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Herr Andreas Winkel
Hessischer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Link zur Kontaktseite)

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0611-32190
poststelle(@)hsm.hessen.de

Zur Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

Kontakt & Informationen

Kontakt

Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8
64839 Münster (Hessen)
Telefonnummer: 06071 3002–0
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