Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses
Erstelldatum08.09.2026
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Münster (Hessen) am 30.08.2026
Am 03.09.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Anzahl der Wahlberechtigten 10.896
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 5.493
Anzahl der gültigen Stimmen 5.436
Anzahl der ungültigen Stimmen 57
Die Wahlbeteiligung betrug 50,41 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent (%)
1 Schroeter, Jörg Freie Demokratische Partei (FDP) 2.585 47,55 %
2 Milligan, Marcus Milligan, Marcus 2.851 52,45 %
Auf den Bewerber Herrn Milligan, Marcus sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Münster (Hessen) gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Mozartstraße 8, 64839 Münster (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Münster (Hessen), den 03.09.2026
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter