Zahlungen an die Gemeinde: Nur noch eine Kontoverbindung gültig!
Erstelldatum18.08.2026
Die Fusion der beiden ehemals eigenständigen Sparkassen Darmstadt und Dieburg zum 1. Januar 2026 hat auch Auswirkungen auf Zahlungen, die an die Gemeinde Münster geleistet werden. Bislang gab es zwei Kontoverbindungen, an die Zahlungen wie etwa die Grund- und Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kita-Gebühren, Pacht und mehr gerichtet werden konnten. Doch ab sofort ist nur noch die folgende Kontoverbindung für Zahlungen an die Gemeinde Münster gültig:
Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00
BIC: HELADEF1DAS
Das bisherige Konto bei der Sparkasse Dieburg (DE58 5085 2651 0083 3039 25) fällt weg. Die Umstellung erfolgt nicht automatisch, das bedeutet: Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Daueraufträge und Überweisungsvorlagen zu überprüfen und die Kontoverbindung gegebenenfalls anzupassen. Wichtig: Sollte eine SEPA-Einzugsermächtigung noch auf die alte IBAN der Sparkasse Dieburg ausgestellt sein, muss ein neues SEPA-Mandat erteilt werden. Die Formulare dafür sind unter folgendem Link unter dem Punkt "Finanzen&Steuer" zu finden:
Die Finanzverwaltung der Gemeinde Münster dankt allen Betroffenen für ihre Mithilfe und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung. E-Mail: steuern(@)muenster-hessen.de, Telefon: 06071 3002-139.