Sicherheit hat oberste Priorität
Erstelldatum10.07.2026
Wir verstehen, dass die Verlegung der Kunstausstellung vom Museum an der Gersprenz ins ARThaus Altheim derzeit viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Daher möchten wir die Beweggründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, noch einmal erläutern. Die Gemeinde Münster hat für die Langsmühle von übergeordneten Behörden Brandschutz-Auflagen erhalten, die ohne die Mitarbeit des Eigentümers nicht eingehalten werden können, da auch bauliche Veränderungen notwendig sind. Mit dem Eigentümer wurden mehrfach Gespräche geführt. Zudem hat die Gemeinde Münster bereits Maßnahmen ergriffen, um den Brandschutz zu verbessern, etwa durch zusätzliche Feuerlöscher und die Installation von Rauchmeldern. Dies reicht allerdings noch nicht aus, um das Gebäude für zukünftige Veranstaltungen uneingeschränkt nutzen zu können.
Die aktuelle Ausstellung des HGV konnte dem Verein mit einer maximalen Anzahl von 60 Personen dank dieser jüngsten Investitionen weiterhin ermöglicht werden. „Wären diese nicht umgesetzt worden, hätte das Gebäude sofort geschlossen werden müssen. Wir haben alles, was möglich war, in die Wege geleitet, dass es nicht so weit kommen muss“, betont die Erste Beigeordnete Denise Hast. Der HGV wusste um die Problematik des Gebäudes also grundsätzlich Bescheid.
Einen Gesprächstermin zu diesem Thema hat der Verein bedauerlicherweise abgesagt. Da noch kein neuer Termin stattgefunden hat, konnte dem Verein nicht vorab mitgeteilt werden, dass die gemeindeeigene Kunstausstellung nun definitiv im ARThaus stattfindet. Auch im Sinne der Künstlerinnen und Künstler brauchte die Verwaltung Planungssicherheit, bis alle offenen Fragen geklärt werden können. Der Gemeinde Münster ist es wichtig, gemeinsam mit dem Verein eine langfristige Lösung zu finden.
Brandschutz ist ein ernstes Thema, da es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht, die stets oberste Priorität haben muss. Schwere Brandkatastrophen aus jüngster Zeit verdeutlichen, wie verheerend es sein kann, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden. Wer Brandschutzauflagen fahrlässig missachtet, macht sich sogar strafbar. Sollte es zu einem Unglück kommen, haftet der Veranstalter – also die Gemeinde Münster. Dafür bitten wir um Verständnis.
