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Neuigkeiten

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Erstelldatum25.06.2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 09.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt 

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  36.205.173 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 38.362.001 EUR
mit einem Saldo von -2.156.828 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von 2.156.828 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -195.317 EUR

und dem Gesamtbetrag der 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.976.273 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.977.500 EUR
mit einem Saldo von -2.001.227 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.000.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.097.860 EUR
mit einem Saldo von 902.140 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 1.294.404 EUR

festgesetzt. 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000 EUR 
festgesetzt. 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt. 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
    1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 504 %
    2. Gewerbesteuer auf  380 % 

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung am 09.02.2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 09.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und werden von Budget 4 verwaltet.

§ 9

Die Haushaltsansätze der Aufwandskonten im Ergebnishaushalt werden mit Ausnahme der Verfügungsmittel (§ 21 Abs. 5 GemHVO) für übertragbar erklärt.

Münster, den 09.02.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

Joachim Schledt
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
- Kommunalaufsicht -  Dieburg, 17.Juni 2026

Az.: 241 1.11.020/63 ko

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Münster (Hessen);

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: Zwei Millionen Euro);

3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 

3.000.000 €

(in Worten: Drei Millionen Euro);

4. in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Gemeindevertretung am 9. Februar 2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept (§ 6 der vorgenannten Haushaltssatzung).

Im Auftrag
Koch

Der Haushaltsplan ist im Internet unter www.muenster-hessen.de veröffentlicht.

Münster, den 19.06.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

Denise Hast
Erste Beigeordnete

Anlagen zum Download

Kontakt & Informationen

Kontakt

Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8
64839 Münster (Hessen)
Telefonnummer: 06071 3002–0
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