Wachstumsschub bei Pflanzen: Bitte an Rückschnitt denken!
Erstelldatum07.08.2025
Viele Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner haben es sicherlich bemerkt: Durch die feuchtere und kühlere Witterung haben alle Pflanzen in den letzten Wochen nochmal einen kräftigen Wachstumsschub gemacht. Manchmal wachsen uns Hecken, Sträucher und Bäume schneller über den Kopf als es uns lieb ist – und machen auch vor Straßen und Gehwegen keinen Halt. Die Ordnungspolizei der Gemeinde Münster bittet alle Grundstückseigentümer, Äste und Zweige zu schneiden, wenn dadurch Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden. Zu weit herausragende und herüberhängende Vegetation stellt nämlich insbesondere für Menschen mit Rollatoren, im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder auch für Kinder mit Tretrollern ein Hindernis dar, das sie im Zweifel dazu bringt, auf die Straße auszuweichen – und das kann schnell gefährlich werden.
Manchmal schlucken Hecken Verkehrsschilder
Ein weiteres Problem ist, dass durch das sprießende Grün auf Privatgrundstücken manchmal Verkehrsschilder, Laternen oder Straßennamen „verschluckt“ werden. Auch das kann eine Gefährdung im Straßenverkehr werden, etwa wenn Rettungsfahrzeuge ausrücken. Sind Straßennamen überwuchert, dauert es eventuell länger, bis ein Rettungswagen sein Ziel erreicht – und im Notfall zählt schließlich jede Sekunde. Vorfälle dieser Art gibt es leider immer wieder. Die Gemeinde Münster bittet daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken – auch von bislang unbebauten! – die erforderlichen Grünschnittarbeiten durchzuführen.
Als Faustregel gilt, dass auf Gehwegen eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern und eine Breite von 1 Meter stets gewährleistet sein muss. Auf Feldwegen und öffentlichen Straßen muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 Metern gegeben sein, damit auch Müllwagen und Feuerwehr-Löschzüge nicht blockiert werden. Dies wird häufig nicht bedacht – das zeigen immer wieder die regelmäßigen, gemeinsamen Kontrollfahrten von Feuerwehr und Ordnungspolizei. Die Gemeinde Münster bittet in diesem Zusammenhang außerdem, daran zu denken, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle vor ihrem Grundstück regelmäßig von Unkraut und Laub zu befreien. Insbesondere bei Starkregen kann es nämlich sonst zu Rückstau von Wasser auf der Straße kommen. Wer mehr rund um die Reinigungspflicht von Grundstückseigentümern erfahren möchte, kann alle Details in der Straßenreinigungssatzung nachlesen, die sich unter folgendem Link auf der Webseite der Gemeinde Münster findet:
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Münster
Symbolfoto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl
