Amtliche Bekanntmachung
Erstelldatum25.02.2026
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 14.12.2015 den Aufstellungs-beschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Am 7. Juni 2021 beschloss die Gemeindevertretung, die bisherigen Planungen für ein Wohnbaugebiet auf diesem Gelände einzustellen. Stattdessen wurde entschieden, die Fläche ausschließlich als Gewerbegebiet zu entwickeln. Zwischen 2023 und 2024 erfolgte der Abriss der bestehenden Gebäude auf dem Gelände.
Der rund 4,45 Hektar umfassende Bebauungsplan M 38 „Mozartstraße / Beethovenstraße“ sieht die Ausweisung eines Mischgebiets (MI) vor, in dem unter anderem eine Kindertagesstätte sowie ein Seniorenwohn- und -pflegeheim entstehen sollen. Überwiegend sind jedoch ein Gewerbegebiet (GE) und ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Sitzung am 09.02.2026 gebilligt.
Die Abgrenzung des Planbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1). Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Donnerstag, dem 26.02.2026 - einschl. Montag, dem 30.03.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Münster unter www.muenster-hessen.de/de/muenster-fuer-alle/bauen-wohnen/bebauungsplaene/, unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8, 64839 Münster (Hessen), Zimmer 201 / 202, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren(@)plan-es.com gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gleichwohl durchgeführt.
Münster, den 18.02.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister
Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich
