Veröffentlichung von Sterbefällen jetzt wieder mit Adressen
Erstelldatum10.02.2026
Die Gemeinde Münster wird die Sterbefälle in den örtlichen Blättchen und auf der Webseite künftig wieder mit Adresse und Hausnummer veröffentlichen – sofern die Hinterbliebenen dem ausdrücklich zustimmen. „Wir hoffen sehr, dass wir damit eine Lösung gefunden haben, mit der alle Seiten zufrieden sind und die noch mehr Klarheit schafft“, betont Bürgermeister Joachim Schledt. Das Einverständnisformular, das die Bestatter mit den Angehörigen durchgehen, wird dafür um einen weiteren Punkt ergänzt, in dem einer Veröffentlichung von Adresse und Hausnummer ganz konkret zugestimmt werden muss – nicht nur einer Veröffentlichung des Sterbefalls insgesamt.
Vor einigen Wochen hatte die Gemeindeverwaltung den Umgang mit der Bekanntmachung von Todesfällen geändert und statt einer konkreten Adresse nur noch Name, Alter und Ortsteil der verstorbenen Person in den örtlichen Blättchen und auf der Gemeinde-Webseite angegeben. Bürgermeister Joachim Schledt erläutert die Hintergründe: „Das Einverständnis zur Veröffentlichung eines Sterbefalls wird im Gespräch des Bestatters mit den Angehörigen grundsätzlich schon immer schriftlich eingeholt. Dennoch haben uns kürzlich Beschwerden von Hinterbliebenen erreicht, da ihnen die Konsequenzen einer Veröffentlichung in den Zeitungen und im Internet wohl zuvor nicht bewusst waren. Das nehmen wir bei einem sensiblen Thema wie diesem natürlich ganz besonders ernst.“
Man muss bedenken, dass sich Angehörige nach einem Todesfall im Familienkreis in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden und möglicherweise einer Veröffentlichung zustimmen, ohne die Folgen abzuwägen. Schließlich sind die Informationen einer großen Öffentlichkeit zugänglich. Die Abwägung zwischen dem Datenschutz von Angehörigen (und auch der verstorbenen Person selbst!) mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit kann zu einer schwierigen Gratwanderung werden. „Wir haben uns daraufhin intern intensiv abgestimmt und entschieden, dass wir aus Datenschutzgründen vorerst keine Adressdaten mehr veröffentlichen, sondern nur noch die Namen und Ortsteile, auch wenn eine Einverständniserklärung der Angehörigen vorliegt“, erläutert Schledt weiter.
Einige Wochen lang war diese Regelung nun in Kraft, doch viele Menschen im Ort sind damit nicht glücklich. Gerade bei Namensgleichheiten – die in Münster recht häufig vorkommen – war die Verunsicherung groß. Es sei auch schon zu unangenehmen Missverständnissen gekommen, so die Rückmeldungen an den Bürgermeister. Mit der neuen, noch klareren Formulierung im Bestattungsformular geht die Gemeinde Münster nun einen Mittelweg, der bestmöglich sowohl die Interessen der Angehörigen als auch der Öffentlichkeit im Blick hat. „Wir danken allen, die mit diesem Thema auf uns zugekommen sind, für ihr Verständnis“, so Schledt abschließend.
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