Eis und Schnee: Wer muss wo räumen?
Erstelldatum08.01.2026
Der Winter hat uns aktuell voll im Griff, Eis und Schnee sorgen für schwierige Bedingungen auf den Straßen. Aus diesem Grund appelliert die Gemeindeverwaltung noch einmal an alle: Gehwege vor Privatgrundstücken müssen laut Satzung über die Straßenreinigung ab 7 Uhr morgens von Schnee befreit werden. Wir wissen natürlich, dass diese Räumpflicht gerade für Berufstätige häufig schwer umsetzbar ist, doch es geht um die Sicherheit aller. Innerhalb von Nachbarschaften kann man sich vielleicht auch gegenseitig unterstützen. Beim Schneeräumen aber bitte unbedingt beachten: Der Schnee darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum geschoben werden, sondern gehört in den Vorgarten oder einen anderen freien Bereich auf dem Grundstück.
Im Ortsgebiet ist natürlich unser Bauhof-Team unterwegs, und zwar nach einem vorgegebenen Streu- und Räumplan. Dabei können nur die wichtigsten Verkehrsverbindungen – insbesondere Flächen an Fußgängerfurten, Überwegen, Bushaltestellen und so weiter – berücksichtigt werden. Um die Straßen, Wege und Plätze von Schnee zu räumen, benötigen die Mitarbeiter des Bauhofes mehrere Stunden je Arbeitsgang und können deshalb nicht immer zeitgleich überall sein. Dafür bitten wir um Verständnis. Bei anhaltendem Schneefall und wiederholtem Räumen verlängert sich der Arbeitsaufwand entsprechend und dies nicht nur an Werktagen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen.
„An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Bauhofs, die bei Witterungsbedingungen wie diesen stark belastet sind“, betont Bürgermeister Joachim Schledt. Auch können leider nicht sämtliche Nebenstraßen geräumt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden angesichts der Witterungsverhältnisse um Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Kommt gut und sicher durch das Winterwetter!
