Kommunal- und Bürgermeisterwahlen am 15.03.2026
Erstelldatum19.11.2025
Für die o.g. Wahlen ist obligatorisch ein sog. Wahlausschuss zu bilden. Die Gemeinde Münster (Hessen) sucht für die Besetzung des Wahlausschusses interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Die Aufgaben des Wahlausschusses ergeben sich aus dem Kommunalwahlgesetz (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO). Die wichtigsten Aufgaben sind die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. I. d. R. werden hierfür zwei Sitzungen benötigt, die jeweils eine Stunde dauern. Für die Sitzungsteilnahme wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen.
Der Wahlleiter ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich. Der Wahlleiter führt die Geschäfte des Wahlausschusses, beruft die Mitglieder und lädt zu den Sitzungen ein.
Besetzt werden kann der Wahlausschuss grundsätzlich aus dem Kreis der für die o.g. Wahlen wahlberechtigen Personen.
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen dem Wahlausschuss weder als Beisitzer noch als Stellvertreter angehören, dies gilt auch für Wahlbewerber.
Zudem darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Dies bedeutet, dass Mitglieder des Wahlausschusses am Wahltag selbst nicht in einem der noch zu bildenden Wahlvorstände (sechs Urnenwahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke) aktiv sein dürfen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich idealerweise per E-Mail beim Wahlamt der Gemeinde Münster (Hessen) über wahlen(@)muenster-hessen.de.
Bei Fragen ist das Wahlamt über 06071/3002-401 telefonisch erreichbar.