Sperrung der Friedhöfe wegen Neu-Vermessung aus der Luft
Erstelldatum18.11.2025
Die Gemeinde Münster (Hessen) verbessert als moderne, innovative Verwaltung stetig ihre digitalen Dienstleistungen und Angebote. Oftmals sind die für die Bürgerinnen und Bürger direkt spürbar, indem etwa immer mehr Leistungen des Bürgerservice online erledigt werden können. Manche Änderungen finden aber auch „unsichtbar“ hinter den Kulissen statt, sind allerdings ebenso wichtig: Eine dieser Neuerungen betrifft die Friedhofsverwaltung.
Es wird ein neues Computerprogramm eingeführt, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig die Arbeit erleichtert. Um die Datensätze zu aktualisieren, müssen die Friedhöfe in Münster und Altheim dafür einmal neu vermessen werden – und zwar per Drohne aus der Luft.
Um Trauernde nicht zu stören und ihre Privatsphäre zu schützen, werden die Friedhöfe für diese Luftvermessung einen Tag lang gesperrt, auch Bestattungen sind an diesem Tag nicht möglich. Die Vermessung aus der Luft findet am Montag, 24. November 2025 statt – allerdings steht dieser Termin unter Vorbehalt, da es durch Sturm, Starkregen oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse sein kann, dass die Drohne nicht starten kann. In diesem Fall informiert die Verwaltung rechtzeitig über alle Online-Kanäle sowie durch Aushänge an den Friedhöfen über den Ausweich-Termin.
„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die aber sehr wichtig ist, damit wir unsere Verwaltung weiter konsequent in die digitale Zukunft bringen und Abläufe beschleunigen“, erläutert Bürgermeister Joachim Schledt. „Davon profitieren dann natürlich auch unsere Bürgerinnen und Bürger.“ Durch die metergenaue Vermessung und das neue Programm wird es künftig möglich sein, dass die Mitarbeiter alle Gräber und dazugehörigen Grabnummern ganz exakt auch von unterwegs auf einem Tablet anzeigen und verwalten können. Aufwendige Messarbeiten vor Ort können dadurch reduziert werden.
Die Drohne nimmt selbstverständlich ausschließlich das Friedhofsgelände in Münster und Altheim auf, Nachbargrundstücke und öffentliche Straßen werden nicht erfasst.
