Bürgerentscheid am 15.03.2026
Erstelldatum11.11.2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 27.10.2025 unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 4 mehrere Beschlüsse gefasst.
Einer dieser Beschlüsse sieht vor, dass am 15.03.2026 (Termin der Kommunal- und Bürgermeisterwahl) ein Bürgerentscheid stattfinden wird (vgl. § 55 Abs. 1 Satz KWG).
Folgende Informationen zum Bürgerentscheid werden hiermit öffentlich bekanntgegeben:
Der Text der zu entscheidenden Frage lautet:
„Sind Sie dafür, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2025 zum Bau einer Lärmschutzwand durch die Deutsche Bahn AG aufzuheben?“
Die Begründung der Antragsteller lautet:
Die Lärmschutzwand führt zu einer optischen Beeinträchtigung des Ortsbildes und fördert die soziale Trennung der Ortsteile. Sie wirkt als Graffiti-Magnet und zerschneidet die Wildtierkorridore. Das beeinträchtigt die Umwelt, Lebensqualität und das Miteinander in unserer Gemeinde.
Die Auffassung der Gemeindevertretung lautet:
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz! Mit den Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecke werden die Anwohnerinnen und Anwohner dauerhaft vor den erheblichen Lärmbelastungen durch den Bahnverkehr geschützt. Berechnungen der Deutschen Bahn zeigen, dass gesetzliche Emissionsschutz Grenzwerte überschritten werden. Die Lärmschutzwände sind nach fachlicher Bewertung die wirksamste und nachhaltigste Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelastung.
Der Gemeindevorstand schließt sich dieser Auffassung an. Der Gemeindevorstand befürwortet ausdrücklich, dass die endgültige Entscheidung über den Bau einer Lärmschutzwand nun von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen wird.
Münster (Hessen), 05.11.2025
gez. Joachim Schledt
Bürgermeister