Bekanntmachung
Erstelldatum04.09.2025
Bekanntmachung
Auf Grund des § 76 Abs. 2 Satz 1, Satz 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) i. V. m. §§ 76 Abs. 3 Nr. 2, 64 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548) wurde das Überschwemmungsgebiet der Gersprenz durch Rechtsverordnung vom 10.07.2025 neu festgesetzt.
Betroffen sind Grundstücke der Gemeinden Reichelsheim, Fränkisch-Crumbach und Brensbach (Odenwaldkreis) sowie den Städten Groß-Bieberau und Reinheim, den Gemeinden Otzberg und Groß-Zimmern, den Städten Groß-Umstadt und Dieburg, den Gemeinden Münster und Eppertshausen und der Stadt Babenhausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg).
Die Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, können vom 28. August 2025 bis einschließlich 27. Oktober 2025 während der Dienststunden bei
der Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8
Zimmer 212
64839 Münster (Hessen)
eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierzu bei Frau Hecker, Tel.-Nr. 06071-3002-109 an.
Die Verordnungen für das Überschwemmungsgebiet der Gersprenz vom 29.03.2000, 30.01.2002 und vom 14.03.2003 haben damit keine Rechtswirkung mehr.
Regierungspräsidium Darmstadt
-Abteilung Umwelt, Darmstadt-
Münster, den 25. August 2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister
Zu den aktuellen Überschwemmungskarten gelangen Sie hier