Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Münster (Hessen)
Erstelldatum22.06.2026
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) i. V. m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. I S. 381) der §§ 1 - 5a, 6a, 9 - 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) in der Sitzung vom 08.06.2026 für die Friedhöfe der Gemeinde Münster (Hessen) folgende Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung beschlossen:
1.Änderungssatzung
Artikel 1
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Bei der Beisetzung von Ascheresten entstehen für die in Anspruch genommenen Leistungen folgende Kosten:
a) Beisetzung mit Nutzung der Trauerhalle 821,00 €
Beisetzung ohne Nutzung der Trauerhalle 303,00 €
2. Inkrafttreten
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensschritte eingehalten wurden.
Münster (Hessen), 10.06.2026
gez.
Denise Hast, Erste Beigeordnete