Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Münster (Hessen): Nachrücker
Erstelldatum12.05.2026
Die Gemeindevertreterin Monika Grimm vom Wahlvorschlag der CDU sowie der Gemeindevertreter Albert Matheis vom Wahlvorschlag der FDP sind in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 27.04.2026 in den Gemeindevorstand gewählt worden. Mit der Ernennung zu Beigeordneten sind beide genannten Personen gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) ausgeschieden.
Nach § 34 KWG habe ich als Nachrücker vom Wahlvorschlag der CDU, Herrn Harald Dorschner, Walterstraße 37, 64839 Münster (Hessen) und vom Wahlvorschlag der FDP, Frau Paulina Tuscher, Amrumer Straße 26, 64839 Münster (Hessen) festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Münster (Hessen) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
64839 Münster (Hessen), 07.05.2026
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter