Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Münster (Hessen);
Erstelldatum14.04.2026
Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Münster (Hessen);
hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertreter Sven Diehl und Nico Hörer vom Wahlvorschlag der Wählervereinigung klar! sind durch Mandatsverzicht mit Wirkung zum 09.04.2026 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) ausgeschieden.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich am 09.04.2026 als Nachrücker vom Wahlvorschlag der Wählervereinigung klar!, Herrn Kai Oliver Görisch, Schulstraße 19, 64839 Münster (Hessen) und Herrn Marco Stix, Sudetenstraße 35A, 64839 Münster (Hessen), festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Münster (Hessen) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
64839 Münster (Hessen), 10.04.2026
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter