Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Münster (Hessen);
Erstelldatum14.04.2026
Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Münster (Hessen);
hier: Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Altheim
Das Mitglied des Ortsbeirates Altheim, Peter Willweber vom Wahlvorschlag der Wählervereinigung klar! ist durch Mandatsverzicht mit Wirkung zum 08.04.2026 aus dem Ortsbeirat des Ortsbezirkes Altheim ausgeschieden.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich am 09.04.2026 als Nachrückerin vom Wahlvorschlag der Wählervereinigung klar!, Frau Regina Hermann, Forstmühlstraße 13, 64839 Münster (Hessen), festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte im Ortsbezirk Altheim binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
64839 Münster (Hessen), 10.04.2026
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter