im Zusammenhang mit der Erhebung der Grund-, Gewerbe- sowie Hundesteuer
Die Gemeinde Münster (Hessen) erhebt von Steuerpflichtigen die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu abgaberechtlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgabengesetz (HKAG) unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind sowie zu Zwecken der Einziehung rückständiger Forderungen, soweit das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HVwVG) Anwendung findet.
Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können.
Im Bereich der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind gemäß § 2a AO Daten auch dann personenbezogen, wenn sie sich auf verstorbene natürliche Personen, Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen beziehen. Die Vorschriften der EU-DSGVO sind im Grund- und Gewerbesteuerverfahren auf diese Betroffenen daher auch anwendbar.
Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
Personenbezogene Daten zu verarbeiten bedeutet, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verwenden, zu übermitteln, zum Abruf bereit zu stellen oder zu löschen.
Im Folgenden informieren wir darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und bei wem wir sie erheben. Außerdem informieren wir über die Rechte in Datenschutzfragen und an wen sich die Betroffenen diesbezüglich wenden können.
Kontaktdaten der Verantwortlichen Stelle:
Gemeinde Münster
Mozartstraße 8
64839 Münster (Hessen)
Telefon: 06071 3002 0
Datenschutzbeauftragte/r:
Frau Tanja Hoch
Telefon: 06071 3002 521
E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) i.V.m. kommunalen Satzungen.
Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 EU-DSGVO
Zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der einschlägigen Steuer- und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen, benötigen wir personenbezogene Daten.
Andere gemeindliche Abteilungen erheben ebenfalls personenbezogene Daten, die an die Finanzverwaltung zur weiteren Bearbeitung (Buchführung, Zahlungsverkehr und Einziehung) übermittelt werden. Bei Fragen zum Umfang dieser Daten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Abteilung.
Die personenbezogenen Daten werden in dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeiten.
Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die erteilte Einwilligung.
Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Gemeindehaushaltsverordnung bzw. der Abgabenordnung.
Kategorien personenbezogener Daten
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Vor- und Nachname, Adresse und ggf. Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kassenzeichen, Bankverbindung, Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer, Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter, Steuernummer
Für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern erforderliche Informationen, z.B.
Gewerbesteuermessbetrag, Einheitswert und Grundsteuermessbetrag, Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag, Grundstücksart, Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen, Zinsen und sonstige Nebenforderungen, Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Die personenbezogenen Daten erheben wir in der Regel bei den Betroffenen selbst, z. B.
durch Abgabeerklärungen, Anträge, Formblätter.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir die personenbezogenen Daten über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie z. B.
Amtsgerichte (Handels-, Vereins- und Gewerberegister, Grundbuch), Vermögensverzeichnisregister bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten, Bundeszentralregister, Steuerämter, Einwohnermeldebehörden, Gewerbeämter und Ordnungsbehörden
oder wenn die Betroffenen dem Dritten eine entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
Können wir einen Sachverhalt nicht mit Hilfe der Betroffenen aufklären oder verspricht eine Nachfrage keinen Erfolg, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. bei Finanzämtern, Bundeszentralamt für Steuern, SCHUFA Holding AG).
Art der Datenverarbeitung
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Das gilt auch für die Durchführung von Dienstleistungen durch die ekom21 oder die Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Im Hinblick auf die Datenweitergabe unterliegen wir grundsätzlich dem Steuergeheimnis gemäß § 30 AO, dem Datenschutz nach den Bestimmungen der EU-DSGVO sowie des HDSIG.
Die von uns erhobenen bzw. uns bekannt gewordenen personenbezogenen Daten dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder in Rechtsbehelfsverfahren, Gerichte, Bundeszentralamt für Steuern, Strafverfolgungsbehörden) weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung erfolgt darüber hinaus eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Abwicklung des Zahlungsverkehr.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind insbesondere die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 – 171 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz über Kommunalabgaben in Hessen (HKAG), § 19 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG), § 53 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVerwVfG), §§ 195, 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a AO, § 4 HKAG) sowie im Vollstreckungsverfahren (§ 17a HVwVG) zu verarbeiten.
Des Weiteren werden Ihre Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung (§§ 146 – 148 AO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 37 GemHVO) gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.
Betroffenenrechte
Nach de EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) steht jeder betroffenen Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch zu. Für die Realsteuern gelten neben der EU-DSGVO auch die §§ 32c bis 32f AO.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 EU-DSGVO ist nicht gegeben, da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 20 Abs. 3 EU-DSGVO.
Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO.
Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir von ihnen verarbeiten werden. Sie können darüber hinaus Auskunft über die in Art. 15 Abs. 1 Buchst. a) — h) genannten Informationen verlangen.
In dem Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Abgabenart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.
Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO
Sollten die betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, haben die Betroffenen das Recht, Berichtigung und Vervollständigung der Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO
Die Betroffenen können eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn eine Verarbeitung durch uns aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig ist.
Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO, insbesondere in folgenden Fällen:
die Daten sind für den Verarbeitungszweck noch erforderlich,
die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht fort,
die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen noch.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO
Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen können die Betroffenen die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen, z.B. eine Löschung ihrer Daten verhindern, weil diese zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO
Die Betroffenen haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Jedoch können wir dem nicht nachkommen, soweit an der weiteren Verarbeitung ein überwiegendes Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur weiteren Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Abgabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Jeder betroffenen Person steht im Übrigen ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt oder wir ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist
für die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer):
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 0228/997799-0
für alle übrigen Angelegenheiten:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611/1408-0
poststelle@datenschutz.hessen.de
Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten für die Erhebung der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Nichtbereitstellung der Daten hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 90 der Abgabenordnung zur Folge.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.